Die Ernennung von Frauke Brosius-Gersdorf als mögliche Richterin am Bundesverfassungsgericht hat eine heftige gesellschaftspolitische Debatte ausgelöst, die sich über Wochen hinzieht. Die Rechtswissenschaftlerin und Professorin für öffentliches Recht steht im Mittelpunkt der Kontroversen, die sich um ihre früheren Aussagen zu Themen wie Schwangerschaftsabbruch, Impfpflicht und das Neutralitätsgebot im Staatsdienst drehen. Zudem sieht sie sich mit schwerwiegenden Plagiatsvorwürfen in ihrer Dissertation konfrontiert, die der österreichische “Plagiatsjäger” Stefan Weber aktuell mit neuen Beweisen untermauert.
Stefan Weber, der sich als Plagiatsgutachter einen Namen gemacht hat, wird seinerseits mit Anschuldigungen der Verleumdung aus Politik und Medien konfrontiert. Laut einem Bericht der Welt hat Weber nun sein Gutachten präzisiert und seine Vorwürfe gegen Brosius-Gersdorf erneuert:
“In einem neuen 86-seitigen Gutachten erhebt Plagiatsjäger Stefan Weber neue Vorwürfe gegen Frauke Brosius-Gersdorf. Es liegt nahe, dass ihr Ehemann ‘nahezu oder komplett die Doktorarbeit verfasst hat’. Die Anwälte der Betroffenen kündigen rechtliche Schritte an.”
Weber stellt zudem klar, dass frühere Annahmen über Plagiatsvorwürfe laut Britta Haßelmann von Bündnis 90/Die Grünen falsch dargestellt wurden. Er betont, eine empirische Einordnung sei erst mit dem aktuellen Gutachten möglich geworden.
In einer detaillierten Analyse, die Hunderte von Textpassagen umfasst, die auffällige Ähnlichkeiten mit den Arbeiten von Hubertus Gersdorf aufweisen, wird dieses Gutachten in der Welt beschrieben. Im Gespräch mit der Bild-Zeitung erörtert Weber, dass ein Mitarbeiter, der die Sache hauptsächlich betreute, der Überzeugung ist, dass Hubertus Gersdorf die Doktorarbeit seiner Frau fast vollständig verfasst haben könnte.
Zudem verweist Weber darauf, dass laut der Promotionsordnung von 1998 Brosius-Gersdorf eine eidesstattliche Erklärung abgeben musste, in der sie versicherte, dass die Dissertation eigenständig verfasst wurde.
“Wäre die betreffende Dissertation Teil einer gemeinschaftlichen Arbeit gewesen, hätte dies in der Buchversion festgehalten werden müssen, und es müsste ein umfangreicheres Werk in Ko-Autorschaft existieren. Der ‘eigene Anteil’ würde dann nicht auf die betreffende Dissertation zutreffen.”
Weber spekuliert über das zögerliche Auftreten von Brosius-Gersdorf in der Talkshow bei Markus Lanz, bei der sie auf Fragen zur Urheberschaft der Dissertation auswich und stattdessen auf ihre Anwälte verwies.
Weber unterstreicht, dass das Gutachten keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und dass das Ausmaß des möglichen Ghostwritings weitreichender sein könne. Er dokumentiert Beispiele aus seiner Analyse und nennt seine Ergebnisse im Kontext breiterer Diskussionen und Reaktionen, sowohl von politischen als auch akademischen Kreisen, die sich um den Vorfall ranken.
Bärbel Bas, SPD-Bundesvorsitzende und Bundesministerin für Arbeit und Soziales, verteidigt Brosius-Gersdorf als “exzellente Juristin, deren Eignung für das höchste Gericht unbestritten ist”. Ihre Anwälte weisen Webers Vorwürfe vehement zurück und kritisieren, dass es unangemessen sei, diese Verdächtigungen in den Medien weiter zu verbreiten.
Weber beklagt weiterhin Kampagnen gegen seine Person und verweist auf gefälschte Beweise, die seine Glaubwürdigkeit untergraben sollen.
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