Jüngste Angriffe auf sensible Infrastruktur, wie in Berlin, und mutmaßliche hybride Sabotageakte im Cyberraum führen regelmäßig zu politischen Debatten über die mögliche Beteiligung ausländischer Auftraggeber. Als Reaktion darauf hat die Bundesregierung in dieser Woche beschlossen, die Strafen für die „Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichtete Agententätigkeit“ zu verschärfen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde in Berlin mit den Stimmen der Großen Koalition verabschiedet – „gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke“.
„Anwerbeversuche für Sabotage- und Spionage-Tätigkeiten erfolgen zunehmend über die Sozialen Medien“, lautete im Vorjahr die Einschätzung des Bundeskriminalamts (BKA) und weiterer Nachrichtendienste, die in einer Kampagne kommuniziert wurde. Daraus resultierte im Dezember 2025 folgende Ankündigung:
“Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes ‘zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit’ (21/3191) vorgelegt.”
Eine aktuelle Meldung des Spiegel fasst nun das vorläufige Ergebnis im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz wie folgt zusammen:
“‘Wegwerf-Agenten’ müssen künftig mit härteren Strafen rechnen. Ihnen winkt schnelles Geld, etwa aus Russland.”
Überraschend ist in der einleitenden Erläuterung auf der Webseite des Bundestags der Hinweis, dass die medial oft beschworene „Brandmauer-Strategie“ von Grünen und Linken gegen die AfD im politischen Alltag offenbar nicht durchgängig gilt. Zu den Ereignissen am 28. Januar dieses Jahres heißt es:
“Für den geänderten Entwurf eines Gesetzes ‘zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit’ stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.”
Bereits im September des Vorjahres hatten das BKA gemeinsam „mit BfV, BAMAD und BND“ die Kampagne ‘Kein Wegwerf-Agent werden!’ initiiert, um über die „relativ neue Form der Anwerbung“ aufzuklären. Zu den nun beschlossenen Verschärfungen im Strafrecht für „Agententätigkeit“ führt die Ausschussmitteilung aus:
“Die neue Strafnorm umfasst die Begehung vorsätzlich rechtswidriger Taten in Deutschland im ‘Auftrag einer staatlichen Stelle einer fremden Macht’. Die ausführende Person sowie die auftraggebende Person sollen demnach mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden können, wenn die zugrundeliegende Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwerer Strafe bedroht ist.”
In der Begründung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen wird weiter erläutert, dass künftig auch Fälle erfasst werden, in denen „jemand im Auftrag eines fremden Staates Straftaten gegen in Deutschland lebende Oppositionelle begeht, beispielsweise eine Bedrohung (§ 241 StGB) oder Nötigung (§ 240 StGB)“. Laut Mitteilung führten die Vertreter der Koalition im Ausschuss aus, dass dokumentierte „Aktionen sogenannter transnationaler Repression gegen Oppositionelle im deutschen Exil und andere Formen illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten“ der wesentliche Hintergrund für die Schaffung des neuen Paragrafen 87a im Strafgesetzbuch seien. Weiter heißt es:
“Aus der neuen Strafvorschrift ergeben sich weitere Änderungen in dem Gesetzentwurf. So wird die Ermittlungskompetenz des Bundeskriminalamtes auch auf diese neuen Fallkonstellationen erweitert, und zwar durch eine Änderung im Bundeskriminalamtsgesetz. Anpassungen folgen auch im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz.”
Die Ergänzung des Strafgesetzbuchs wurde im Paket mit mehreren anderen Sicherheitsgesetzen beschlossen. So wird künftig bereits die Androhung eines Terroranschlags unter Strafe gestellt. Ebenso strafbar ist nun die Einreise nach Deutschland, wenn deren Ziel eine „terroristische Straftat“ ist. Auch die strafrechtliche Verfolgung von Terrorfinanzierern soll vereinfacht werden.
Die abschließende Beratung im Bundestag endete gestern nach einer halbstündigen Debatte. Insgesamt wurden drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur internationalen Strafverfolgung mit den Stimmen der Großen Koalition endgültig verabschiedet.
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