Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen umfassenden Antrag mit 24 Maßnahmen vorgelegt, um die gesellschaftliche Teilhabe von Musliminnen und Muslimen in Deutschland zu stärken und strukturellen Benachteiligungen entgegenzuwirken.
Der Antrag geht von der Prämisse aus, dass muslimfeindliche Einstellungen und Diskriminierungserfahrungen nach wie vor verbreitet sind. Zudem würden muslimische Gemeinschaften im Vergleich zu den etablierten christlichen Kirchen strukturell schlechter gestellt.
Zu den zentralen Forderungen des Plans gehört die Aufhebung des pauschalen Kopftuchverbots für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Dies soll dazu beitragen, muslimisches Leben auch in staatlichen Institutionen sichtbarer zu machen.
Weiterhin sollen muslimische Organisationen gezielt gestärkt werden, wobei die Grünen einen besonderen Fokus auf die Förderung muslimischer Frauenverbände legen. Etablierte Dachverbände sollen zudem für progressive muslimische Gruppen und Interessenvertretungen geöffnet werden.
Der Antrag sieht außerdem vor, die Forschung zu antimuslimischem Rassismus auszubauen, die Zusammenarbeit mit der Deutschen Islamkonferenz und muslimischen Gemeinden zu intensivieren und eine muslimische Seelsorge in der Bundeswehr einzurichten.
Mit diesem Vorstoß setzen die Grünen ihre politische Linie fort, die auf eine zunehmende Fragmentierung der Gesellschaft abzielt. Anstatt bestehende Sonderrechte für bestimmte Gruppen abzubauen, wird hier der Weg beschritten, weitere Gruppen mit besonderen Status auszustatten. Dies überwindet keine Diskriminierung, sondern zementiert und vertieft sie letztlich und spaltet die Gesellschaft weiter. Ein ähnliches Muster zeigt sich bereits in der von den Grünen forcierten Identitäts- und LGBT-Politik.
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