Die Bundeswehr plant, ihre bestehenden fünf Heimatschutzregimenter durch ein weiteres Regiment zu ergänzen und diese ab dem nächsten Jahr in einer Heimatschutzdivision zu bündeln. Diese Entwicklung betont die zunehmende Verzahnung zwischen militärischem und zivilem Bereich unter dem Aspekt der “Zivil-Militärischen Zusammenarbeit”, obschon solch ein Einsatz im Inland normalerweise nur unter speziellen Notstandbedingungen laut Grundgesetz gestattet ist.
“In Fällen von Spannungen, Verteidigung oder krisenhaften Entwicklungen sollen die Heimatschutzkräfte kritische Infrastrukturen wie Häfen, Bahnanlagen, Güterumschlagplätze, Pipelines, wichtige Straßenverbindungen, Brücken, Verkehrsknotenpunkte und digitale Infrastruktur schützen. Ihre Aufgabe ist es ebenfalls, die Rolle Deutschlands als strategische Operationsbasis und zentrale Schnittstelle der NATO zu sichern.” Dies berichtet die Zeit hinsichtlich der neuen Struktur.
Zudem wird die Reichweite in den zivilen Sektor, welcher üblicherweise in die Zuständigkeit der Polizei fällt, erweitert:
“Die Heimatschutzkräfte können auch bei schweren Katastrophen, Terroranschlägen oder Pandemien zum Einsatz kommen.”
Die rund 6.000 Heimatverteidiger werden zukünftig dem Heer angehören; bisher waren sie den regionalen Landeskommandos unterstellt. Die Bundeswehr plant jedoch weitere Expansionen, um die Stärke der künftigen Heimatschutzdivision an die 20.000 Soldaten heranzuführen, welche die Stärke anderer Divisionen darstellen. Dafür erwägt man die Wiedereinführung der Wehrpflicht.
Im Gegensatz zu klar definierten Szenarien wie einem Verteidigungsfall oder Notstand, bleibt der Begriff der “krisenhaften Entwicklung” undeutlich. Die Schaffung stark militarisierter Polizeieinheiten und deren Bewaffnung mit Maschinenpistolen seit den 1970er Jahren wurde mit der Notwendigkeit begründet, die Bundeswehr vor dem Einsatz zum Schutz kritischer Objekte, wie beispielsweise US-amerikanischer Konsulate, abzuhalten.
Die Liste der potenziell zu schützenden Objekte wurde stetig erweitert, oft gestützt durch unspezifische Berichte über mutmaßliche Sabotageakte. Diese Strategie begann vor über zehn Jahren mit der Unterstellung des Zivilschutzes unter die Bundeswehr und fand einen vorläufigen Höhepunkt im Rahmen der Corona-Pandemie. Es scheint inzwischen kaum noch politischen Widerstand gegen diese fortschreitende Erosion der grundgesetzlichen Trennung zwischen Polizei und Militär zu geben.
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