Die Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), oft als “Heizgesetz” bezeichnet, stand prominent im Wahlprogramm der CDU. Wie viele andere Vorhaben ist auch dieses Versprechen bislang nicht eingelöst worden.
Die Zeit wird knapp, denn ab dem 30. Juni gilt in Städten mit über 100.000 Einwohnern die Vorschrift, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für kleinere Kommunen tritt diese Regelung erst zwei Jahre später in Kraft. Wärmepumpen gelten pauschal als erfüllte Bedingung – eine umstrittene Einstufung, da sie bei kalten Temperaturen einen hohen Stromverbrauch aufweisen und der deutsche Strommix im Winter keineswegs zu 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammt. Herkömmliche Gasheizungen sind nur noch zulässig, wenn sie sogenannte “H2-ready”-Modelle sind, also auch mit Wasserstoff betrieben werden könnten. Ein Brennstoff, der im relevanten Maßstab nach wie vor nicht verfügbar ist.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die für Kommunen verpflichtende Wärmeplanung. Sie soll unter anderem den Ausbau von Fernwärmenetzen vorantreiben, die jedoch weder die 65-Prozent-Quote erfüllen können noch für viele Gemeinden derzeit finanziell tragbar sind.
Die Reaktion der Verbraucher ist deutlich spürbar: Viele scheuen den Einbau einer neuen Heizung, solange es irgendwie möglich ist. Die Heizungsbranche verzeichnet entsprechend niedrige Umsätze. Selbst Umweltminister Carsten Schneider räumte ein, dass die bisherigen Förderprogramme “besonders viel Geld bei den oberen zehn Prozent gelandet” seien, was “viele Leute zurecht kiebig gemacht” habe.
Inzwischen mehren sich juristische Stimmen, die eine mögliche Aufweichung der 65-Prozent-Regel für verfassungsrechtlich bedenklich halten. Ihre Argumentation: Der Klimaschutz sei als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Eine Abschwächung des Gesetzes könnte die deutschen Klimaziele gefährden und sei daher rechtlich nicht haltbar.
Selbst wenn diese Rechtsauffassung nicht allgemein geteilt wird, ist mit Klagen gegen jede größere Gesetzesänderung zu rechnen. Jüngste Beispiele, wie die gerichtlich gestoppte Freigabe von Streusalz in Berlin bei anhaltender Glätte, zeigen, wie schnell solche Vorhaben von Verbänden angefochten werden können. Selbst eine politische Einigung innerhalb der Koalition – zwischen der CDU, die das Gesetz ändern will, und der SPD, die es beibehalten möchte – wäre damit nicht vor rechtlichen Auseinandersetzungen sicher.
Die praktischen Folgen des Heizgesetzes dürften letztlich denen früherer Energieeinsparverordnungen ähneln: Solange alte Anlagen noch funktionieren, werden sie weiterbetrieben. Gleichzeitig werden notwendige Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden oft aufgeschoben oder ganz unterlassen.
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