Auf der kommenden Innenministerkonferenz im Juni plant der hessische Innenminister Roman Poseck einen Vorschlag zur besseren Erfassung von Personen vorzulegen, die ausreisepflichtig sind. Sein Ziel ist es, der Polizei eine “kurzfristig einsetzbare weitere Fahndungsmaßnahme” an die Hand zu geben, um “Ausreisepflichtige, die sich einer Abschiebemaßnahme entziehen, zu orten”. Dies kündigte er im Rahmen der Vorstellung der Abschiebestatistik für Januar 2026 an.
Die Zahlen zeigen den Handlungsbedarf: Ende 2025 lebten in Hessen über 13.400 Personen, die ausreisepflichtig waren. Im vergangenen Jahr wurden 1.941 von ihnen abgeschoben, während 3.136 freiwillig ausreisten. Bei 1.365 geplanten Abschiebungen scheiterte die Vollstreckung.
Genau auf diese gescheiterten Fälle zielt Posecks Initiative ab. “Wer ausreisepflichtig ist, muss unser Land auch wieder verlassen”, betonte er. Als mögliche Instrumente nennt er die Ortung von Mobiltelefonen und gezielte Observationen.
Der Vorstoß stieß umgehend auf scharfe Kritik. Jochen Kopelke, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, warf Poseck vor, die Polizei solle sich offenbar “die perfide Menschenjagd der amerikanischen ICE-Behörde abgucke”. Statt die Polizei für Observationen und Handyortungen zu missbrauchen, sollten die Ausländerbehörden zunächst “die eigenen Vollzugsdefizite endlich auflösen”, so Kopelke.
Auch aus juristischer Perspektive werden erhebliche Zweifel laut. Ein zentraler Kritikpunkt: Da Abschiebungen in der Regel unangekündigt erfolgen, kann die betroffene Person gar nicht wissen, dass sie sich durch ihre Abwesenheit der Maßnahme entzieht. Diese Unwissenheit, so die Argumentation, rechtfertige keinen so schwerwiegenden Überwachungseingriff.
Sollten die Innenminister dennoch einen entsprechenden Weg beschließen, müsste dafür zunächst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Das geltende Aufenthaltsrecht bietet hierfür keine Handhabe. Poseck verteidigt seinen Plan und erklärt: “Wir müssen dem mutwilligen Abtauchen vor einer Abschiebung einen Riegel vorschieben.” Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sei in diesem Kontext legitim: “Es ist sachgerecht, das staatliche Vollzugsinteresse höher zu gewichten.”
Die öffentliche Debatte über die Schwierigkeiten bei Abschiebungen flammt regelmäßig dann auf, wenn eine längst ausreisepflichtige Person eine schwere Straftat begeht. Oft handelt es sich dabei um Personen, die bereits zuvor straffällig geworden sind. Diese Fälle stehen jedoch nicht repräsentativ für die große Mehrheit der Ausreisepflichtigen.
Mehr zum Thema – Hamburg, der Mord von Wandsbek und das verschwiegene Migrationsproblem