Nach umfangreichen internen Untersuchungen der Deutschen Bahn bezüglich des Zugunglücks am 3. Juni 2022 in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen, hat sich herausgestellt, dass handfeste Fehler des lokalen Bahnpersonals die Katastrophe verursacht haben. Ein nach drei Jahren eingereichter Untersuchungsbericht der beauftragten Anwaltskanzlei betont, dass das Unglück "die unmittelbare Folge regel- und pflichtwidrigen Verhaltens des vor Ort tätigen Personals" war, wie aus einer Pressemitteilung der Deutschen Bahn hervorgeht, die am vergangenen Montag veröffentlicht wurde. In die Untersuchung waren Befragungen von 60 Personen und die Analyse von etwa zehn Millionen Datenpunkten eingeflossen.
Das Unglück ereignete sich in einer Kurve, in der mehrere Doppelstockwagen eines Regionalzugs entgleisten und führte zum Tod von fünf Personen, während 68 weitere verletzt wurden. Hauptursache des Unfalls waren schadhafte Betonschwellen an der Unglücksstelle, deren Tragfähigkeit durch chemische Reaktionen im Stahlbetonkern beeinträchtigt wurde. Es wurde festgehalten, dass dieses Problem der zuständigen Bahn-Tochter DB Netz bekannt war, jedoch keine angemessenen Maßnahmen, wie die Sperrung der Strecke, eingeleitet wurden.
Die Verantwortlichkeit für das Unglück erstreckt sich auch auf die damals zuständigen Vorstandsmitglieder, welche die vorliegenden Erkenntnisse zu den mangelhaften Betonschwellen laut Bericht unzureichend adressiert haben. Der bereits im Juli 2022 von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) veröffentlichte Bericht kam zu ähnlichen Schlussfolgerungen.
Weiterhin teilte die Deutsche Bahn mit, dass bereits präventiv zwei Millionen dieser risikobehafteten Schwellen ausgetauscht wurden und weitere Prüfungen in ähnlich gefährdeten Infrastrukturbereichen vorgenommen werden. Zusätzlich wurden "umfangreiche Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Risikosensitivität" durchgeführt.
Der Prozess gegen zwei Mitarbeiter der Bahn, denen von der Staatsanwaltschaft München II fahrlässige Tötung und Körperverletzung vorgeworfen wird, soll im Oktober vor dem Landgericht München starten.
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