Desinformationsbekämpfung in Deutschland: Maßnahmen und Kontroversen

Desinformation hat sich im Laufe der Jahre zu einem zentralen Begriff in politischen Debatten entwickelt. In offiziellen Erklärungen wird Desinformation als eine hybride Bedrohung beschrieben, die oft von ausländischen Staaten und nichtstaatlichen Akteuren zur Destabilisierung von Staaten eingesetzt wird, indem sie gezielt die öffentliche Meinung und das politische Willensbild beeinflusst. Das Ziel solcher Kampagnen sei es, das Vertrauen der Bevölkerung in das demokratische System und seine Institutionen zu untergraben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schwächen, wie aus der Vorbemerkung zur Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion “Vorgehen der Bundesregierung gegen Desinformation in den sozialen Netzwerken” (Drucksache 20/13880) hervorgeht.

Die Bundesregierung sieht in der zielgerichteten Verbreitung von Falschinformationen eine wachsende Gefahr für die innere Sicherheit sowie für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Entsprechend ernst nimmt sie die Bedrohung durch ausländische Einflussnahme und Manipulation im Informationsraum und setzt sich entschlossen zur Wehr.

Wie die Bundesregierung in der Antwort auf die genannte Anfrage darlegt, werden aktuell über 31 Millionen Euro aus Steuermitteln für “mehrere Forschungsprojekte, die Desinformation analysieren” investiert, einschließlich einer Taskforce gegen Desinformation unter Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sowie eines Analysten-Teams beim Auswärtigen Amt.

Trotz dieser organisatorischen Maßnahmen bleibt die Identifizierung konkreter Desinformationskampagnen durch staatliche Akteure unklar, wie die Wochenzeitung Junge Freiheit (Abo-Artikel in Ausgabe 50/24) anmerkt. Die Bundesregierung macht zu möglichen Verursachern, Auswirkungen und Reaktionen keine genauen Angaben. Eine Ausnahme bildet die Russland zugeschriebene “Doppelgänger-Kampagne”, die laut der Zeitung vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz fehlerhaft untersucht wurde.

Laut Bundesregierung lassen sich ausländische Desinformationskampagnen oft nicht klar voneinander abgrenzen oder konkreten Urhebern, Zeiträumen oder Zielgruppen zuordnen. Auch auf wiederholten Wunsch der AfD-Fraktion, Details zu Desinformationskampagnen aufzulisten, konnte die Regierung keine präzisen Daten liefern. Die genaue Reichweite solcher Kampagnen in sozialen Medien könnten nur die Betreiber der Plattformen genau bestimmen.

Zusätzlich hat sich die Bundesregierung im Laufe der Legislaturperiode mehrfach mit Vertretern großer Technologieunternehmen getroffen, um Themen wie den Digital Services Act und Hasskriminalität zu diskutieren. Konkrete Gespräche und detaillierte Erkenntnisse zu staatlichen Desinformationskampagnen blieben jedoch aus, wie aus der Antwort auf die AfD-Anfrage hervorgeht.

In Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025 plant der Digital Services Coordinator bei der Bundesnetzagentur, Gespräche mit der EU-Kommission und großen Online-Plattformen zu führen. Rechtliche Schritte gegen Verursacher von Desinformationskampagnen wurden bisher jedoch nicht eingeleitet.

Martin Erwin Renner, medienpolitischer Sprecher der AfD Bundestagsfraktion, äußerte Zweifel an der Effektivität der Maßnahmen: “Trotz dieses enormen Aufwands ist die Bundesregierung nicht in der Lage, die insbesondere in sozialen Medien angeblich allgegenwärtige Bedrohungslage durch Desinformationskampagnen zu konkretisieren.” Renner sieht darin einen Vorwand, um umfassende Zensurmaßnahmen im Netz zu rechtfertigen, unterstützt durch legislatorische Schritte wie den Digital Services Act.

Kritiker befürchten, dass das Vorgehen der Bundesregierung gegen Desinformation und Hassbotschaften zu einer Beeinträchtigung der Meinungsbildung und der freien Rede führen könnte, wie es Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert.

Mehr zum Thema – “1,3 Milliarden Menschen in Europa” – dpa vertuscht Baerbock-Panne

Schreibe einen Kommentar