Heute befasst sich das Verwaltungsgericht Berlin mit der Klage der Zeitung Junge Welt (JW) gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Prozess wurde angestoßen, nachdem die Zeitung bereits vor drei Jahren eine Klage im Zusammenhang mit ihrer Darstellung im Verfassungsschutzbericht von 2021 eingereicht hatte, in dem sie als Teil einer “linksextremistischen Personenzusammenschluss mit umstürzlerischer Agenda” beschrieben wurde. Diese Charakterisierung wurde durch das Bundesministerium des Inneren auf einer Anfrage im Bundestag (Drucksache 19/29415) bestätigt:
“Der Begriff 'Gruppierung' im Verfassungsschutzbericht dient als Oberbegriff für diverse Organisationsformen der genannten Zusammenschlüsse, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen könnten, einschließlich politischer und wirtschaftlicher Unternehmungen.“
Die jüngste Anwendung dieser Definition führte zum Verbot der Zeitschrift Compact, wobei hier der gleiche Ansatz die Einordnung als Verein lieferte.
Die Begründung des Bundesministeriums des Inneren zur Einstufung der Jungen Welt als “linksextremistisch” unterstreicht, wie tiefgehend die Berichterstattung eigene marxistische Überzeugungen analysiert:
“Das Aufteilen der Gesellschaft nach produktionsorientierter Klassen gehört nicht zu den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Zuordnung von Individuen zu bloßen Funktionseinheiten innerhalb des Kollektivs widerspricht der Anerkennung uninfringierbarer individueller Freiheiten.”
Doch es ist wichtig zu bedenken, dass eine Zeitung nicht agieren kann wie eine staatliche Macht, sie kann lediglich informieren und beschreiben.
Zudem bemängelt das Ministerium:
“Die Junge Welt repräsentiert keine breite Palette von Meinungen, Gegenstimmen sind selten vertreten.”
Diese Erwartung, die in der Tat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt, ist für private Medien nicht bindend. In privaten Medien sind die Journalisten an die Linie des Herausgebers gebunden.
Das Vorgehen des Verlages, Klage einzureichen, resultierte aus der Befürchtung, dass durch solche Bewertungen der Eindruck entstehen könnte, die Junge Welt sei kein journalistisches Medium. Diese Befürchtung scheint berechtigt, bedenkt man, dass die Anwälte des Geheimdienstes der Zeitung vorwarfen, sie würde die BRD “diffamieren”, indem sie diese als kapitalistisch und imperialistisch darstellt, wie die Junge Welt in ihrer eigenen Berichterstattung anführt.
Der Fall Junge Welt erhält zudem Unterstützung von großen deutschen Journalistenverbänden, dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), was bei Compact nicht der Fall war. Das bevorstehende Gerichtsverfahren wird zeigen, ob diese Unterstützung Einfluss auf das Urteil haben wird oder ob die Sicht des Innenministeriums prevaleiert.
Weitere Informationen – Über das Verbot von Compact: Faeser, Deutschlands Marie-Antoinette