Bis zum Frühjahr 2020 machte Arne Schmitt mit seinen Klavierkonzerten im öffentlichen Raum weltweit von sich reden. Im Rahmen seines Projekts “Piano Across the World” führten seine Reisen ihn sogar nach China. Ein anderes Mal spielte er auf einem rollenden Flügel, während er eine Brücke zwischen Polen und der Slowakei überquerte.
Als ihm jedoch während der Corona-Pandemie das Reisen untersagt wurde, entschied sich Schmitt dazu, seine musikalischen Talente zur Unterstützung der Maßnahmen-kritischen Bewegung einzusetzen. Ab 2020 nahm er an zahlreichen Protesten der Corona-Kritiker teil und spielte dabei häufig auf seinem mobilen Klavier.
Während einer Demonstration im Regierungsviertel Berlins am 21. April 2021 wurde Schmitt von der Polizei des schweren Landfriedensbruchs beschuldigt und sein Flügel konfisziert. Der Prozess, der mittlerweile vier Jahre später vor dem Landgericht Berlin-Moabit stattfindet, sieht Schmitt als seinen eigenen Verteidiger.
Am zwölften Verhandlungstag, vergangenen Mittwoch, wurde er inmitten des Prozesses verhaftet. Laut Report24 wird ihm vorgeworfen, einen Schöffen und einen Justizwachtmeister angegriffen zu haben. Ein auf X vom Journalisten Boris Reitschuster veröffentlichtes Video zeigt Schmitt, wie er einem vermeintlichen Schöffen auf dem Gehweg folgt. Seine Absicht war, wie Report21 berichtet, die Namen der Schöffen seines Verfahrens von diesem Mann zu erfahren, was ihm bisher verwehrt blieb.
Journalisten der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand versuchten erfolglos, von der Staatsanwaltschaft Details zu den Haftgründen zu erhalten. Die Auskunft lautete wie folgt:
“Im Rahmen des Berufungsverfahrens erfolgte heute die Verhaftung aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls, der vom Amtsgericht Tiergarten auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen wurde. Der Vorwurf eines Angriffs auf einen Schöffen und einen Justizwachtmeister liegt als dringender Tatverdacht zugrunde. Als Haftgründe werden sowohl Flucht- als auch Verdunkelungsgefahr angeführt, die sich auf ein neu eingeleitetes Ermittlungsverfahren beziehen, nicht auf das aktuell verhandelte.”
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft kommentierte die unbestimmte Dauer der Untersuchungshaft, deren Ende von vielen Faktoren abhinge. Professor Martin Schwab von der Universität Bielefeld äußerte in seinem Telegram-Kanal Unverständnis über diese Inhaftierung. Er betonte, dass es keinen spezifischen Straftatbestand für den Angriff auf einen Schöffen gäbe, sondern höchstens den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB), wobei selbst die Staatsanwaltschaft keine Körperverletzung behauptet habe.
Schwab kritisiert die fragwürdige Darstellung der Haftgründe heftig: “Was die Staatsanwaltschaft hier als Antwort auf die Presseanfrage der Zeitung 'Demokratischer Widerstand' abliefert, ist eine Verhöhnung des Rechtsstaats. Sie scheint nicht bereit zu sein, ihre Beweggründe transparent zu machen, oder sie weiß selbst, dass es für den Haftbefehl keine Rechtfertigung gibt.”
Weiterführend – Justizskandale in Stuttgart und Bremen: Staatliche Repression gegen einen kritischen Künstler