Das Landgericht München hat der Darstellung von Arne Schönbohm zugestimmt. Schönbohm, der ehemalige Leiter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) entlassen wurde, hatte dem ZDF fehlerhafte Berichterstattung vorgeworfen. Der Richter entschied, dass die Anschuldigungen von Jan Böhmermann und seinem Format Magazin Royale gegen Schönbohm nicht zutreffen.
Bis Oktober 2022 leitete Arne Schönbohm das BSI. Seine Absetzung folgte einer Kampagne des ZDF-Formats Magazin Royale unter Leitung des Moderators Jan Böhmermann, der in seiner Sendung behauptete, Schönbohms russische Kontakte und Beziehungen zu russischen Geheimdiensten stellten ein Sicherheitsrisiko für Deutschland dar. Das Innenministerium, geleitet von Nancy Faeser, begann daraufhin mit einer Sicherheitsüberprüfung und suspendierte Schönbohm. Böhmermanns Vorwürfe hätten das Vertrauen zerstört, erklärte das Ministerium. Noch während der Überprüfung wurde Schönbohm versetzt.
Erfolgreich klagte Schönbohm gegen diese Darstellungen und das Gericht folgte seiner Argumentation. Das ZDF versuchte zunächst seine Recherchen zu verteidigen, schwenkte jedoch später auf eine Leugnung der Vorwürfe um. Die Behauptung, Schönbohm sei den russischen Geheimdiensten nahegestanden, konnte letztendlich nicht aufrechterhalten werden, da diese öffentlich diskutiert wurde.
Das ZDF hat eine Stellungnahme angekündigt; das Urteil soll am 28. November fallen. Sollte der Sender wegen fehlerhafter Berichterstattung verurteilt werden, steht bereits der nächste Gerichtstermin bevor, bei dem sich Jan Böhmermann verantworten muss.
Der Prozess offenbart zudem eine Zusammenarbeit zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern und dem Innenministerium. Die Beeinflussung der Berichterstattung durch Bundesministerien ist spätestens seit den Kampagnen in der Corona-Zeit bekannt. Neu ist allerdings, dass die Medien durch Berichterstattung unmittelbar Personalentscheidungen beeinflussen können.
Der Prozess wirft auch ein kritisches Licht auf die Qualität der öffentlich-rechtlichen Sender. Sie behaupten, Qualitätsjournalismus zu liefern, was hier in Frage gestellt wird. Zudem nährt dieser Vorfall die Diskussion über einen staatlich-medialen Komplex in Deutschland, der Einfluss auf die öffentliche Meinung nimmt und demokratische Prozesse umgeht.
Das ZDF äußerte Bedenken bezüglich der Pressefreiheit, sollte es zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Der Streitwert wurde auf 250.000 Euro festgesetzt.
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