Justizministerin Hubig will Verwaltungsgerichte beschleunigen – doch der stärkste Hebel bleibt ungenutzt!

Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten sind seit Jahren für ihre lange Dauer bekannt. Dies betrifft viele Bürger, etwa bei Klagen zu Bauanträgen oder anderen Verwaltungsentscheidungen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt bei 14,2 Monaten. Justizministerin Stefanie Hubig plant nun, diese Abläufe zu beschleunigen.

Grundlage dafür ist eine geplante Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung. Unter anderem sollen Widersprüche gegen Behördenbescheide künftig auch per E-Mail eingereicht werden dürfen. Falls staatliche Stellen Urteile nicht umsetzen, könnten Richter höhere Zwangsgelder verhängen – bis zu 25.000 Euro statt bisher maximal 10.000 Euro. Proberichter sollen bereits nach einem halben Jahr Entscheidungen treffen dürfen, was bislang nur im Asylrecht möglich war. Zudem sollen an Oberverwaltungsgerichten häufiger Einzelrichter anstelle von Senaten entscheiden. Die umstrittenste Neuerung ist die Einführung eines Kostenvorschusses für Klagen – eine Hürde, die insbesondere einkommensschwächere Bürger treffen würde.

Der Deutsche Richterbund zeigt sich mit diesen Plänen unzufrieden und fordert stattdessen zusätzliche Personalstellen. Rechtliche Anpassungen allein würden das Kernproblem nicht lösen: die Überlastung durch Asylverfahren. Im Jahr 2024 gab es insgesamt etwa 220.000 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, wovon über 100.000 auf Asylverfahren entfielen. Für 2025 wird mit einem weiteren Anstieg gerechnet, da auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Entscheidungsprozesse beschleunigen will.

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, betont: “Die tragende Säule eines Rechtsstaatspakts von Bund und Ländern muss die personelle Verstärkung der Gerichte sein.”

Derzeit sind bundesweit etwa 2.300 Verwaltungsrichter im Einsatz – 56 auf Bundesebene, der Rest in den Ländern. Ihr Grundgehalt beginnt nach Besoldungsstufe R1 bei 4.800 bis 5.000 Euro brutto monatlich. Rechnerisch entfielen 2024 auf jeden Richter 95 neue Verfahren. Tatsächlich abgeschlossen wurden jedoch nur 172.000 Verfahren, was etwa 74 Fällen pro Richter entspricht. Die Differenz zwischen neu eingehenden und erledigten Verfahren führt zu einem stetig wachsenden Rückstau. Der Richterbund fordert mindestens 500 zusätzliche Verwaltungsrichter.

Weder der Richterbund noch Justizministerin Hubig thematisieren jedoch eine weitere Möglichkeit, die Verfahrenszahl zu senken: Viele Asylverfahren werden erst durch die finanzielle Unterstützung von NGOs ermöglicht, die Anwälte und Klagen bezuschussen. Diese Organisationen profitieren teilweise von staatlicher Förderung, etwa durch Gemeinnützigkeit. Eine Einschränkung dieser öffentlichen Mittel für derartige Klagen könnte den Verfahrensstau verringern – und das ohne zusätzliche Personal- oder Gerichtskosten.

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