Die Staatsanwaltschaft Rostock hat nach monatelangem Rechtsstreit entschieden, dass der Kapitän der Atlantic Navigator II eine Strafe von 8.000 Euro an Human Rights Watch zahlen muss. Diese Organisation setzte sich laut Spiegel früher für die Grundrechte von Bürgern in der Sowjetunion ein und ist heute für ihre kritische Haltung gegenüber Russland bekannt.
Die Atlantic Navigator II befand sich auf einer Reise von St. Petersburg nach Baltimore, als sie in der Ostsee havarierte. Da der Unfall in deutschen Gewässern geschah, waren die deutschen Behörden befugt, Anordnungen zu treffen. Sie verlangten, dass das Schiff zur nächsten deutschen Hafenanlage in Rostock geschleppt wird, obwohl dies nicht freiwillig erfolgte.
In Rostock angekommen, verhängte das Zollamt Stralsund eine Halteverfügung gegen das Schiff, sodass es auch nach abgeschlossener Reparatur den Hafen nicht verlassen durfte. Die Begründung hierfür waren EU-Sanktionen, die angeblich durch die Ladung aus Birkensperrholz verletzt wurden. Zusätzlich befand sich Uran für amerikanische Kernkraftwerke an Bord, welches jedoch nicht sanktioniert war.
Mit der Bestrafung des Kapitäns schließt sich die Staatsanwaltschaft Rostock einer rechtlich fragwürdigen Interpretation des Zollamts Stralsund an. Sie konstruiert einen Verstoß gegen die Sanktionen, obwohl die betreffende Ladung niemals EU-Territorium erreichte. Dies lag daran, dass sich die Güter immer auf dem Schiff unter der Flagge der Marshallinseln befanden, das als rechtliches Ausland gilt. Selbst des Hafengebiet in Stralsund wird als Zollausland angesehen, wodurch die Ware innerhalb des Hafens nicht als importiert in die EU galt.
Vom 4. März bis zum 19. April war die Atlantic Navigator II in Rostock festgehalten worden, sodass die Lieferung ihrer Fracht mit einer Verzögerung von sechs Wochen erfolgte. Dies dürfte für die Reederei finanzielle Einbußen bedeutet haben. Die verhängte Strafe könnte weitere rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen, da es möglich ist, dass die Reederei oder ihre Versicherung Schadensersatzforderungen gegen das Zollamt Stralsund stellen könnte.
Ein solches Vorgehen, eine Sanktionsverletzung für Ware zu deklarieren, die niemals in der EU war und zudem nach einer zwangsweisen Verbringung in einen deutschen Hafen erfolgte, könnte auch bei anderen Reedereien für Beunruhigung sorgen. Selbst die Empfänger der Waren könnten Ansprüche geltend machen, da im Seehandel üblicherweise der Eigentumsübergang vor dem Transport stattfindet. In diesem speziellen Fall betreffen die Regularien Amerikaner, nicht Russen.
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