Karlsruhe kippt AfD-Klage: SPD darf “Otto-Wels-Saal” im Reichstag behalten – ein klares Signal gegen Rechts

Die SPD-Bundestagsfraktion, deren Größe von ehemals 206 auf nunmehr 120 Abgeordnete geschrumpft ist, beharrt seit Beginn der Wahlperiode auf ihrem traditionellen Sitzungssaal, dem großzügigen “Otto-Wels-Saal”. Diesen verweigert sie der AfD, die mit 151 Sitzen aktuell die stärkste Oppositionsfraktion stellt. Zur Begründung führt die SPD an, sie benötige als Regierungsfraktion mehr Platz und die räumliche Nähe zu ihrem Koalitionspartner, der Union. Nach monatelangen ergebnislosen Debatten zog die AfD-Fraktion schließlich vor das Bundesverfassungsgericht. Mit Beschluss vom 5. Februar wies das Gericht den Antrag der AfD jedoch als unbegründet zurück.

Eine sogenannte Organklage der AfD-Bundestagsfraktion, mit der sie die Zuteilung des “Otto-Wels-Saals” im Reichstagsgebäude erstreiten wollte, ist somit gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht führte in seiner Begründung aus:

“Der verfassungsrechtliche Status der Fraktionen umfasst nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssitzungssaal. Die Ansicht der Antragstellerin, der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl. Die organschaftlichen Rechte des Grundgesetzes garantieren keine Erfolgsprämien, sondern sichern die Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen.”

Obwohl die AfD-Fraktion im 21. Deutschen Bundestag 151 Abgeordnete stellt, muss sie seit Beginn der Legislaturperiode den ehemaligen Sitzungssaal der FDP nutzen. In ihrer Klage vom Juli 2025 hatte die AfD geltend gemacht, die “unzureichende Größe des Sitzungssaals” schränke ihre Arbeitsfähigkeit und damit ihre parlamentarischen Rechte “massiv ein”.

AfD-Politiker Bernd Baumann hatte im Mai des Vorjahres mit Grafiken visualisiert, dass auf jeden SPD-Abgeordneten im “Otto-Wels-Saal” knapp vier Quadratmeter entfallen, während den AfD-Abgeordneten in ihrem Saal nur etwa 1,7 Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Die ARD-Tagesschau ordnete den nun juristisch beendeten Streit ein:

“Für die SPD hat der Saal große symbolische Bedeutung. Er wurde nach dem früheren Parteivorsitzenden Otto Wels benannt. Wels hatte nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 für die SPD deren Ablehnung des sogenannten Ermächtigungsgesetzes mit den berühmt gewordenen Worten begründet: ‘Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.'”

Bereits vor dem Gang nach Karlsruhe hatte der Ältestenrat des Bundestages, in dem alle Fraktionen vertreten sind, nach langen Auseinandersetzungen im Mai 2025 mit Mehrheitsbeschluss gegen die Forderungen der AfD entschieden. Die SPD durfte ihren Saal behalten, der AfD wurde der frühere Sitzungssaal der FDP zugewiesen. Hierzu stellte das Bundesverfassungsgericht fest:

“Im konkreten Fall durfte der Ältestenrat davon ausgehen, dass der Saal, welcher der Antragstellerin zugeteilt wurde, auch für ihre Fraktionsgröße geeignet ist. Für die Annahme einer evident sachwidrigen, willkürlichen Entscheidung bietet das Vorbringen der Antragstellerin keine hinreichenden Anhaltspunkte.”

Das Gericht verwies zudem auf eine rechnerische Betrachtung: In dem der AfD zugewiesenen Saal stehe pro Fraktionsmitglied mehr Fläche zur Verfügung als in der 18. Legislaturperiode den Abgeordneten der damals regierenden CDU/CSU-Fraktion in ihrem Saal.

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