Schwarzfahren bald straffrei? Justizministerin plant Entkriminalisierung – Union schäumt vor Wut

In Deutschland wird das Fahren in Bussen und Bahnen ohne gültigen Fahrschein, umgangssprachlich als Schwarzfahren bekannt, als Straftat gewertet – genauer gesagt als “Erschleichen von Leistungen”. Die Konsequenzen gehen über das von Verkehrsunternehmen verhängte erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro hinaus: Es drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Wer eine gerichtliche Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss mit einer Ersatzfreiheitsstrafe rechnen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellt diese Praxis nun in Frage. Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse spricht sie sich für eine Entkriminalisierung aus. “Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung”, sagte Hubig der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Ihr Argument: Die Strafverfahren binden erhebliche Justizressourcen, die an anderer Stelle dringender benötigt würden. Zudem stellt sie die Verhältnismäßigkeit infrage: “Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?”

Wie viele Menschen genau deswegen in Haft sitzen, ist nicht exakt erfasst. Schätzungen gehen von jährlich mehreren Tausend Fällen aus. Bekannt ist hingegen das Ausmaß der Anzeigen: Die Polizei registrierte 2024 bundesweit etwa 140.000 Fälle von Beförderungserschleichung. Allerdings wird sie nur auf Anzeige der Verkehrsbetriebe tätig, da es sich um ein Antragsdelikt handelt.

Unterstützung für Hubigs Vorstoß kommt vom Deutschen Anwaltverein (DAV). “Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens”, sagt Swen Walentowski, Leiter für politische Kommunikation und Medien des DAV. Der Verband beziffert die jährlichen Kosten für Verfahren und Haftstrafen auf rund 200 Millionen Euro, die der Steuerzahler trägt.

In der Praxis verzichten einige kommunale Verkehrsbetriebe bereits auf Strafanzeigen, darunter in Münster, Kiel und Köln. Auch Bremen startete 2025 ein entsprechendes Pilotprojekt. Laut der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) ist die Zahl der Schwarzfahrer dort nicht signifikant gestiegen – von über 23.000 Fällen 2024 auf etwa 24.000 Fälle 2025.

Dennoch stößt der Entkriminalisierungsplan auf scharfe Kritik der Verkehrsunternehmen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) warnt vor massiven Einnahmeverlusten in “mittlerer dreistelliger Millionenhöhe”. Dieses Geld fehle für Löhne, Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur. Eine Entkriminalisierung sende das “völlig falsche Signal” und begünstige “unsolidarisches Verhalten gegenüber ehrlichen Fahrgästen”.

Auch die Unionsfraktion lehnt die Pläne ab. “Man kann sich über diesen erneuerten Vorstoß nur wundern”, sagte der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Günter Krings (CDU) der Rheinischen Post. Sein Argument: Die Strafbarkeit ermögliche es Kontrolleuren, Personen bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Ohne diese Rechtsgrundlage würden Kontrollen wirkungslos, was zu mehr Schwarzfahrten und letztlich zu Fahrpreiserhöhungen für alle führe. Das Thema sei in den Koalitionsverhandlungen bereits behandelt und verworfen worden.

Justizministerin Hubig sieht dies anders. Im Rahmen der von der Koalition geplanten Modernisierung des Strafrechts müsse auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden. Die Debatte ist damit eröffnet.

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