Von Dagmar Henn
Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zugeschlagen und den Deutschen ein folgenschweres Urteil eingebracht, das das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigte. Dies geschieht nur wenige Wochen nach einer weiteren Erhöhung der CO₂-Abgabe – als wären die Energiekosten nicht ohnehin schon hoch genug.
Das Gericht ist natürlich an geltendes Recht gebunden. Maßgeblich sind das Bundesklimaschutzgesetz, das eine Minderung der Treibhausgasemissionen um “mindestens 65 Prozent” bis 2030 vorschreibt, sowie das Verfassungsgerichtsurteil vom März 2021 (1 BvR 2656/18). Dieses erklärte, Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichte zum Klimaschutz und sogar zur “Herstellung von Klimaneutralität”. In diesem engen rechtlichen Rahmen hatten die Richter kaum Spielraum für eine andere Entscheidung.
Doch die Realität hat viele Annahmen, die bei jenem Verfassungsgerichtsurteil noch als unumstößlich galten, inzwischen als höchst problematisch entlarvt. Eine Industriegesellschaft allein mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben, erweist sich als äußerst schwierig. Aktuell zeigt sich auf EU-Ebene, wie der Wunsch nach eigenen KI-Rechenzentren mit den Grenzen der Stromversorgung kollidiert.
Sogar die USA haben damit Probleme oder werden sie in Kürze bekommen. Explodierende Kupferpreise erschweren zudem den dringend nötigen Ausbau der Stromnetze. In der EU sind die Energiepreise für viele Industriezweige bereits jetzt zu hoch, was eine Abwanderungswelle auslöst. Fast könnte man meinen, der jüngste EU-Beschluss, endgültig auf russisches Gas zu verzichten, sei ein deutscher Versuch, die Verlagerung der Mercedes A-Klasse nach Ungarn zu sabotieren…
Mittlerweile ist auch klar, dass Windräder nicht nur dauerhafte Subventionen benötigen, sondern auch schädlicher sind als ursprünglich angenommen. Der Abrieb der Rotorblätter ist gesundheitlich bedenklich, und Offshore-Anlagen rosten weit schneller, als prognostiziert wurde. Ursprünglich sollten Gaskraftwerke als flexible Lösung für die “Dunkelflaute” dienen, doch seit den Sanktionen gegen Russland wird Gas immer teurer.
Der einzige Grund, warum die Stromversorgung in Deutschland noch einigermaßen stabil ist, liegt darin, dass viele energieintensive Betriebe bereits aufgegeben haben. Die Glasproduktion, Teile der Metallverarbeitung, die Düngerherstellung… Hier zeigt sich unmittelbar: Die dadurch erzielte CO₂-Reduktion wird mit einem wirtschaftlichen Niedergang erkauft.
Das Urteil von 2021 hatte eine Verschärfung der Klimaziele erzwungen, die nun im Klimaschutzgesetz festgeschrieben sind. Auf dieser Grundlage wurde das Klimaschutzprogramm 2023 beschlossen – und genau gegen dieses Programm klagte die DUH. Die Vorinstanz urteilte, das Programm müsse “sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des Klimaschutzziels für 2030 erforderlich seien”. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun, dass die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen. Es bestätigte zudem das Klagerecht für Umweltverbände – wobei die DUH weniger ein Umweltverband als vielmehr eine Art Klagefabrik ist.
Rückblickend muss man sagen: Das Verbandsklagerecht, einst als großer demokratischer Fortschritt gefeiert, hat sich als undemokratisches Instrument entpuppt. In den 1970er und 80er Jahren dachte man vor allem an Gewerkschaften, die so besser die Rechte ihrer Mitglieder durchsetzen könnten. Damals konnte sich niemand NGOs oder Abmahnvereine wie die DUH vorstellen. Während die einst gedachten Nutznießer weitgehend abgetreten sind, agieren heute Akteure mit völlig anderen Zielen. Das Wohl der in Deutschland lebenden Bevölkerung spielt für Vereine wie die DUH keine Rolle.
Inzwischen haben sich in der deutschen Gesellschaft – wie in vielen europäischen Nachbarländern – Zweifel an Teilen der Klimapolitik und ihren Maßnahmen breitgemacht. Die großen Bauernproteste in den Niederlanden sind ein Beispiel, ebenso die absurde Geschichte mit den dänischen Kühen, denen Methaninhibitoren ins Futter gemischt werden müssen – alles für den Klimaschutz. Dabei war die europäische Landschaft vor dem Menschen Weidegrund für unzählige methanproduzierende Herden.
Solche Geschichten gibt es zuhauf. Bei der Idee, Verbrenner durch Elektroautos zu ersetzen, hat man die nötige Infrastruktur vergessen. Beim Gebäudeenergiegesetz wurde ignoriert, dass die Mietbelastung für viele Deutsche längst unerträglich ist. Dass hohe Energiepreise für eine exportorientierte Volkswirtschaft katastrophal sind und eine ausgeplünderte Bevölkerung als Konsummarkt ausfällt, sollte eigentlich jedem klar sein – außer vielleicht Robert Habeck. Oder der aktuellen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, deren Millionenvermögen sie die Sorgen der Lohnabhängigen fremd sein lässt.
Viele Wähler hofften bei den Wahlen im Februar vergangenen Jahres, ein Regierungswechsel würde die schlimmsten Auswüchse der Klimapolitik, wie das Heizungsgesetz, rückgängig machen. Stattdessen wurde nicht einmal dieses berüchtigte Gesetz angetastet. Auch die Erhöhung der CO₂-Abgabe, die alle Preise in die Höhe treibt, wurde nicht ausgesetzt. Die Hoffnung auf den Gesetzgeber hat sich damit erledigt.
Die Begründung für die Untätigkeit lautete, es gebe schließlich EU-Vorgaben. So beißt sich die Schlange in den eigenen Schwanz. In der Brüsseler Bürokratie scheint nicht anzukommen, dass mit einem Ausfall des deutschen Hauptzahlers auch ihre Fantasien wie Seifenblasen zerplatzen könnten. Irgendjemand muss den Brüsseler Zirkus schließlich bezahlen, von den Milliarden für die Ukraine ganz zu schweigen.
Nun hat also das Bundesverwaltungsgericht, ungerührt von allen Widersprüchen, der Merz-Regierung den Auftrag erteilt, noch eine Portion “Klimaschutz” obendrauf zu packen. Das wird nichts anderes bedeuten als einen weiteren Angriff auf den Lebensstandard der Bürger. Andernorts spricht man von einer “cost of living crisis”. In Deutschland tut man weitgehend so, als sei nichts, obwohl mindestens ein Fünftel der Bevölkerung arm ist, wenn man die Mietkosten einbezieht.
Manche Teile der Klimapolitik haben sich marktwirtschaftlich bereits erledigt. Das Lieferkettengesetz etwa, das ursprünglich einen CO₂-Zoll auf Importe erheben sollte. Die EU ging davon aus, Lieferanten würden auch unter diesen Bedingungen weiter nach Europa liefern. Doch es stellte sich heraus, dass es für viele Waren andere Abnehmer gibt, die keinen derartigen Bürokratieaufwand veranstalten. Die Lieferanten lenken ihre Warenströme einfach um.
Verwaltungen haben verschiedene Wege, mit unsinnigen Regelungen umzugehen. Der beliebteste heißt Verschleppung. Wenn die Politik Unfug beschließt, zieht man die Umsetzung einfach in die Länge, bis wieder Vernunft einkehrt. Es gibt Hinweise, dass manche Kommunen in Deutschland genau so mit den im Heizgesetz verordneten Wärmeplänen umgehen. Schließlich ist für einen großzügigen Ausbau der Fernwärme kein Geld da.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun auch diesen heimlichen Schutz zerstört, indem es der DUH gewissermaßen die Autorität zugestanden hat, die utopischen gesetzlichen Vorgaben jederzeit einzufordern. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 hat hier eine weitere Tretmine vergraben: Es stellt fest, dass “das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel” weiter zunehme. Das heißt: Je lauter die Klimajünger von der unmittelbaren Katastrophe reden, destgravierendere Eingriffe in andere Grundrechte erhalten den Segen des höchsten Gerichts. Die DUH hat sicher schon Klageentwürfe für Fahrverbote oder das Ende der Rinderhaltung in der Schublade.
Die Realität sieht anders aus. Der Klimaschutzplan 2023 sieht vor, dass “ab 2024 mind. 500.000 Wärmepumpen pro Jahr neu installiert werden”. Die tatsächliche Zahl lag bei unter 200.000. Für 2025 werden knapp 300.000 erwartet. Zudem haben sich die Geräte als anfällig erwiesen: Der Blackout in Berlin Anfang des Jahres zerstörte viele davon, und bei Schneetreiben friert der Ventilator ein. Ganz zu schweigen davon, dass kalte Winter Strombedarf und -rechnung in die Höhe treiben – bei ohnehin angespannter Versorgungslage. Immer wieder stoßen diese Pläne an dieselben Grenzen.
Dies ist nur ein Beispiel aus einem Klimaschutzplan, der kaum zu retten sein dürfte. Wirtschaftsministerin Reiche dürfte es gewohnt sein, mit fiktiven Größen zu denken. Nach ihrer Zeit im Bundestag war sie Geschäftsführerin beim Verband kommunaler Unternehmen und ist seit Juni 2020 Vorsitzende des Nationalen Wasserstoffrates – einer Lobbyeinrichtung für einen in Deutschland weder vorhandenen noch bezahlbaren Wasserstoff, der angeblich das Erdgas “klimaschonend” ablösen soll. Dafür braucht man in der Tat ein sehr biegsames Denken.
Die Hürden, um wieder eine halbwegs tragfähige wirtschaftliche Grundlage zu erreichen, werden immer höher. Es reicht längst nicht mehr, zu russischem Gas zurückzukehren – falls Russland dazu überhaupt noch bereit ist. Man müsste den gesamten Wust an Klimaschutzvorgaben entsorgen, was praktisch einen Austritt aus der EU voraussetzen würde… Mit diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht Deutschland einen Bärendienst erwiesen.
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