Das Amtsgericht Hannover verhängte Geldstrafen gegen zwei Personen aufgrund von Beleidigungen gegenüber politischen Persönlichkeiten. Die Verurteilungen wurden am vergangenen Freitag bekanntgegeben. Ein 70-jähriger Mann aus Langenhagen muss demnach eine Strafe in Höhe von 1.650 Euro zahlen, weil er in zwei Facebook-Beiträgen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beleidigt und laut Gericht zu Gewalt gegen ihn angestachelt hatte.
Der Mann äußerte sich in einer Kommentierung eines Artikels über Scholz so, dass man diesen “solange aufs Maul schlagen” solle, “bis die Erinnerung einsetzt”. In einem weiteren Beitrag forderte er, den “korrupten Dreckssack mit Knüppeln durch die Stadt zu treiben, bis ihm das hämische Grinsen vergeht”. Der 70-Jährige räumte die Taten ein und äußerte sein Bedauern, wie das Gericht vermerkte. Das Urteil wurde am 18. November gefällt.
Eine weitere Verurteilung betraf eine 28-jährige Frau aus Hannover, die zu einer Geldbuße von 600 Euro verurteilt wurde. Sie hatte auf ihrem Instagram-Account ein Video geteilt, welches die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock als “Terroristin Bärbock” bezeichnete. Zudem publizierte sie Bilder von verschiedenen westlichen Politikern, die mit schwarz gezeichneten Bärten über der Oberlippe sowie dem Schriftzug “Kids Killers Union” versehen waren. Ihre Posts bezogen sich kritisch auf die Handlungen der israelischen Streitkräfte im Gazastreifen.
Die Ministerin stellte Strafantrag gegen die Frau, wohingegen das Bundeskanzleramt im Fall des 70-jährigen Mannes keine Anzeige erstattete, jedoch einer Strafverfolgung nicht widersprach. Beide Urteile sind angefochten worden, wie das Gericht berichtete.
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