Von Dagmar Henn
Der neueste Streich der Ampelkoalition nennt sich Medizinforschungsgesetz; der Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium unter Karl Lauterbach wurde jetzt vom Bundeskabinett beschlossen. Und wer dabei fürchtet, es könne wieder einmal eine Maßnahme zur Erhöhung des Gewinns und nicht der Gesundheit sein, hat genau richtig geraten.
Das Medizinforschungsgesetz ist schließlich die Umsetzung der Ende letzten Jahres beschlossenen Pharmastrategie, und die Kernfrage, mit der sich diese Strategie befasst, ist nicht, wie man dafür sorgen könne, dass die pharmazeutische Industrie tatsächlich den Menschen nützt, sondern wie man Deutschland zu einem attraktiven Standort für Produktion und Forschung machen könne.
Eine der angeführten Begründungen war, dass die Verlagerung großer Teile der Grundstoff- wie auch der Generikaproduktion in vor allem asiatische Länder die Versorgungssicherheit gefährde. Ein Argument, das nicht völlig grundlos ist, weil es in der jüngeren Vergangenheit tatsächlich zu Mangellagen bei bestimmten Produkten (etwa Fiebermittel für Kinder) gekommen war, da die Lieferkette gestört gewesen war. Allerdings – zum einen sind derartige Störungen immer auch Produkt der Just-in-Time-Ideologie und ließen sich ebensogut durch eine Verpflichtung zur Vorratshaltung für bestimmte grundlegende Präparate verhindern, und zum anderen heißen die Herstellerländer vor allem Indien und China. Gerade das wird als Problem gesehen; aber ohne die westliche Leidenschaft für Sanktionen wäre es keines. Sicher, es ist abzusehen, dass ein Ausfall chinesischer Lieferanten eine logische Konsequenz wäre, sollte China gegenüber so agiert werden wie derzeit gegenüber Russland. Aber statt deshalb Produktion zurücklocken zu wollen, könnte man einfach auf unsinnige Machtpolitik verzichten.
Jedenfalls, im Interesse der “Attraktivität des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung” sowie um die “Attraktivität des deutschen Arzneimittelabsatzmarktes” zu sichern, sollen nun die Genehmigungen für pharmazeutische Tests vereinfacht werden. Es gibt all die üblichen Schlagwörter, wie Bürokratieabbau, Beschleunigung etc.; aber gerade zu einem Zeitpunkt, da ganz langsam die Frage des jüngst stattgefundenen genetischen Massenexperiments auch in den Leitmedien aufgegriffen wird, die Schwellen für die Zulassung von Medikamenten zu senken, ist schon eine ganz eigene Dreistigkeit.
Wobei der entscheidende Punkt hier gut versteckt ist. Denn die bisher recht aufwendige Struktur mit Landesethikkommissionen, die über die Arzneimittelprüfung entscheiden, wird durch eine “spezialisierte Ethikkommission auf Bundesebene” ersetzt, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelt ist und über “klinische Prüfungen, bei denen neue Arzneimittel erstmalig am Menschen geprüft werden” sowie für “klinische Prüfungen von Arzneimitteln für neuartige Therapien” entscheiden soll.
Nun machte man sich lange Zeit wenig Gedanken über Ethikkommissionen, zumindest als gewöhnlicher Bürger, bis – ja, nun, bis da dieser Bundesethikrat auftauchte und einen während Corona das Gruseln lehrte. Die “Arzneimittel für neuartige Therapien”, dabei dürfte es vor allem um Gentherapien gehen, die, nebenbei bemerkt, die weit überwiegende Mehrheit der Bundesbürger abgelehnt hätte, so wie auch genetisch manipulierte Nahrungsmittel abgelehnt werden, hätte man ihnen bei den “Impfstoffen” überhaupt eine Entscheidungsmöglichkeit gewährt. Das, was in diesem Zusammenhang von der Bevölkerung bzw. den künftigen potenziellen Zielpersonen der Therapien gewünscht wird, und was sich die pharmazeutische Industrie als künftige Geschäftsfelder vorstellt, sind eben zwei Paar Schuhe, und schon die Verlagerung der Entscheidungen weg von den Landeskommissionen hin zu dieser Bundeskommission erleichtert es, für eine industriegenehme Entscheidung zu sorgen, und sei es schlicht durch eine Verringerung der Zahl der Personen, für deren Wohlwollen gesorgt werden muss.
Denn gleich, wie sehr vom Ministerium Transparenz beteuert wird, spätestens mit dem Handydeal von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit Pfizer wurde deutlich in Erinnerung gerufen, dass die Pharmabranche, was Geldgier und Moral betrifft, der Rüstungsindustrie um nichts nachsteht.
Aber diese relativ unauffällige Kompetenzverlagerung auf diese noch völlig unbekannte Bundeskommission ist nicht das einzige Geschenk an die üblichen Verdächtigen. Das zweite Päckchen für die Pharmaindustrie nennt sich “verhandelte Erstattungsbeträge”.
Die erste Information, die in diesem Zusammenhang wichtig ist, lautet, dass die Arzneimittelpreise in Deutschland mit zu den höchsten weltweit zählen. Die Versuche, diese Preise etwa durch die Pflicht zur Verwendung von Generika zu senken, führten nur dazu, dass die Preise von Medikamenten, die noch unter Patent- oder Urkundenschutz stehen, geradezu explodierten.
“Im Zehn-Jahres-Vergleich sind die Nettokosten um 88,0 Prozent angestiegen. Die Kosten für patentgeschützte Arzneimittel haben sich in diesem Zeitraum sogar verdoppelt: Sie lagen 2022 bei 27,8 Milliarden Euro, während es 2013 noch 13,9 Milliarden waren.” So die Daten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK vom November 2023. Zum Vergleich: Die kumulierte amtliche Inflation in Deutschland belief sich über denselben Zeitraum auf 22,5 Prozent. Und schon vor diesem Anstieg hatten die deutschen Arzneimittelpreise über jenen der Nachbarländer gelegen.
Das Bundesgesundheitsministerium folgt nun einer Argumentation der pharmazeutischen Industrie, die deutschen Preise seien gewissermaßen die Vorlage für die Preise in vielen anderen Ländern; “Referenzland für Arzneimittelpreise” wird das genannt und mit der Behauptung gekoppelt, aus diesem Grund müssten die Preise in Deutschland besonders hoch angesetzt werden. Was ein Ministerium nicht einfach glauben sollte, sondern überprüfen müsste; aber das ist schließlich das Ministerium des Lobbyisten Lauterbach, der noch nie unangenehm als Pharmakritiker aufgefallen ist.
Die “verhandelten Erstattungsbeträge” nun sollen gewissermaßen Geheimpreise sein. Sprich, die Pharmafirmen verlangen offiziell einen bestimmten Preis und zahlen den Krankenkassen und anderen “juristischen Personen” (wie das bei jenen Versicherten läuft, die erst selbst zahlen müssen und dann erstattet bekommen, ist noch nicht ganz klar, die Regelung zielt auf Institutionen) dann die Differenz bis zum “verhandelten” Preis zurück. Dieser “verhandelte Preis” soll aber nicht öffentlich werden, weil ja sonst in anderen Ländern nicht mit Verweis auf den vermeintlich in Deutschland gültigen Preis mehr verlangt werden könne.
Das klingt ein wenig nach amtlicher Beihilfe zum Betrug und sehr danach, dass das Ministerium das Wohlergehen der Pharmakonzerne für wichtiger hält als das Wohlergehen der Bürger. Da muss man noch gar nicht davon anfangen, dass derartige Modelle, in denen Geld hin- und hergeschoben wird, ungefähr das Gegenteil von “Bürokratieabbau” darstellen. Richtig hübsch wird diese zweifelhafte Nummer aber durch eine kleine Ergänzung, ebenfalls tief in den Abgründen des Gesetzentwurfs verborgen.
Bisher ist es nämlich so, dass für neue Medikamente, für die ein Zusatznutzen festgestellt wurde, die also keinem Festpreis unterliegen, die Preise europaweit verglichen wurden, eben weil die Preise in Deutschland immer besonders hoch angesetzt wurden. Nun soll also hinter geschlossenen Türen ein Rabatt ausgehandelt werden, der zum Wohle der Pharmaindustrie gegenüber den europäischen Nachbarn verschwiegen werden soll.
Eine Struktur, die, gerade weil die bisher verbindliche Vergleichsabfrage entfällt, es ermöglicht, erst einmal einen absoluten Fantasiepreis anzusetzen, von dem dann gnädig ein Nachlass gewährt wird; das ist Gesundheitspolitik auf Teppichhändlerniveau.
Die Krankenkassen reagierten mit entsprechender Begeisterung. “Dieser Weg verbessert keinesfalls die Liefersicherheit von Arzneimitteln und damit die Versorgung der Patienten. (…) Der Aufbau eines komplizierten Rückerstattungsverfahrens beim GKV-Spitzenverband konterkariert zudem den von der Politik propagierten Bürokratieabbau. Am Ende zahlen mit diesem Konjunkturprogramm für die Pharmaindustrie wieder die Versicherten und Arbeitgeber die Zeche – mit höheren Beitragssätzen.”
So die Stellungnahme seitens des Verbandes der Ersatzkassen. Und auch die Vorstandsvorsitzende der AOK nahm bei ihrer Erklärung kein Blatt vor den Mund:
“Von Geheimpreisen würde ausschließlich die Industrie profitieren, die dann künftig in anderen Ländern höhere Preise aufrufen könnte. Das vage Versprechen der Hersteller, uns in Deutschland bei vertraulichen Erstattungsbeträgen künftig höhere Rabatte einräumen zu können, halte ich angesichts der exorbitanten Preissteigerung von patentgeschützten Arzneimitteln in den letzten zehn Jahren für Augenwischerei.”
Sicher, die Verabschiedung eines Gesetzentwurfs im Kabinett ist noch lange nicht das Ende des Gesetzgebungsverfahrens. Aber tatsächlich wurde die Pharmakritik vergangener Jahrzehnte noch am ehesten in der SPD und bei den Grünen politisch aufgegriffen; dass ein Gesetzentwurf, der derart liebedienerisch die Interessen der Pharmaindustrie verfolgt, von dieser Koalition stammt, belegt, dass sie inzwischen in der Politik wieder völlig vom Lobbyismus der Pharmakonzerne verdrängt wurde.
Mehr zum Thema – Ungarn und Polen wegen Corona-Impfstoffen verklagt – Was wusste von der Leyen?