Das Landgericht Itzehoe hat Ibrahim A. wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Amokläufer hatte in einem Angriff eine 17-Jährige und ihren 19-jährigen Freund tödlich verletzt und vier weitere Passagiere schwer mit einem Messer verwundet. Einige tapfere Zugpassagiere konnten den Täter schließlich überwältigen. Laut einem psychiatrischen Gutachten, das keine psychotische Störung feststellte, wurde Ibrahim A. für voll schuldfähig erklärt. Der aus dem Gazastreifen stammende Mann erhielt eine lebenslange Haftstrafe.
Am 26. Januar 2023, vor der Ankunft am Bahnhof Brokstedt, um etwa 14:55 Uhr, griff Ibrahim A. laut Ermittlungsergebnissen willkürlich Mitfahrende mit einem Küchenmesser an. Der Angriff führte zu zwei unmittelbaren Todesopfern und mehreren Verletzten; drei Personen erlitten schwere und vier leichte Verletzungen. Die Polizei betonte, dass das mutige Eingreifen einiger Fahrgäste eine noch größere Tragödie verhinderte, was auch in einem Bericht des ZDF geschildert wurde.
Der Vater des getöteten Mädchens äußerte gegenüber der Bild-Zeitung seine Gefühle und Bedenken hinsichtlich des Aufenthaltsstatus des Täters in Deutschland.
Das Gericht überzeugte sich von der vorsätzlichen Tat des 34-Jährigen, dabei wurde auch die Schuldfähigkeit ausführlich geprüft, berichtete Der Spiegel. Der Psychiater Arno Deister fand Anzeichen für eine posttraumatische Belastungsstörung, jedoch keine Psychose, die die Schuldfähigkeit des Angeklagten beeinträchtigen würde. “Ich sehe keine Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit”, betonte er. “Auch liege keine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit vor.”
Bei der Urteilsbegründung hob die Strafkammer die “besondere Schwere der Schuld” hervor, was bedeutet, dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist. Der Verteidiger von Ibrahim A. hatte eigens die Unterbringung seines Mandanten in der forensischen Psychiatrie beantragt und plädierte für eine verminderte Strafe von lediglich zehn Jahren wegen Totschlags und schwerer oder gefährlicher Körperverletzung.
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