Die überparteiliche Initiative, ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu eröffnen, gewinnt an Schwung. Nachdem vergangene Woche ein gemeinsamer Antrag bekannt wurde, planen die Unterstützer, diesen möglicherweise schon Mitte November im Bundestag vorzustellen. Marco Wanderwitz, CDU-Abgeordneter aus Sachsen und einer der Initiatoren, äußerte sich gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND):
“Wir werden mindestens noch die nächste Sitzungswoche weitere Unterstützer-Unterschriften sammeln und dann einbringen.”
Ein Antrag wird laut Wanderwitz nur gestellt, wenn Aussichten auf eine parlamentarische Mehrheit bestehen. Nachdem er seinen Wahlkreis bei der Bundestagswahl 2021 an einen AfD-Kandidaten verloren hatte, schätzt er, dass der Antrag möglicherweise im Dezember oder Januar zur Abstimmung im Bundestag kommt.
Diese Woche ist Sitzungswoche im Bundestag, gefolgt von weiteren Sitzungen vom 4. bis 8. November und vom 11. bis 15. November. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat angekündigt, bis zum Jahresende einen neuen Bericht zur AfD vorzulegen. Der Verbotsantrag stützt sich auf Erkenntnisse verschiedener Landesämter.
Wanderwitz hofft, dass der neue Bericht die Unterstützung für den Verbotsantrag innerhalb der Union und SPD-Fraktionen stärkt:
“Es gilt, die Dynamik zu nutzen, die durch eine mögliche Neueinstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz entstehen würde.”
Unterstützung erhält der Antrag auch von Yvonne Magwas, Vizepräsidentin des Bundestags der CDU. Sie betonte gegenüber Zeit Online:
“Es ist höchste Zeit, die AfD durch das Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Wir sehen seit Jahren, dass die AfD rechtsextrem ist, sich auch weiter radikalisiert, wie sie unsere freiheitliche demokratische Grundordnung aushöhlt, verächtlich macht, mit dem Ziel, sie abzuschaffen.”
Sie sieht es als ihre Pflicht an, “die Tür zum Bundesverfassungsgericht zu öffnen” – “als Lehre aus der Nazi-Barbarei und aus Verantwortung für eine gute demokratische Zukunft.”
Unterstützung für den Antrag kam zudem von außerhalb des Bundestages. Gruppen wie die “Omas gegen Rechts” und das Portal “Volksverpetzer” überreichten am Dienstag den Bundestagsabgeordneten von SPD, CDU, Grünen und Linken eine Petition mit über 865.000 Unterschriften.
Dennoch überwiegt im Bundestag Skepsis. Wichtige Persönlichkeiten sowohl aus Regierung als auch Opposition, darunter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz und Alexander Dobrindt von der CSU, haben sich gegen den Antrag ausgesprochen.
Für eine Verabschiedung des Antrags ist eine einfache Mehrheit nötig. Sollte diese zustande kommen, müsste ein Prozessbevollmächtigter einen detaillierten Antrag ausarbeiten, woraufhin das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit und Begründetheit entscheidet.
Sollte ein Verfahren eingeleitet werden, könnte dieses langwierig sein und der Ausgang ist ungewiss. Ein ähnliches Verfahren gegen die NPD scheiterte 2003, da deren Führungsebene mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war.
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