Skandal in Ludwigshafen: AfD-Kandidat von OB-Wahl ausgeschlossen!

Von Dagmar Henn

Kürzlich wurde der AfD-Kandidat Joachim Paul von der Bürgermeisterwahl in Ludwigshafen, einer Stadt mit 122.000 Wahlberechtigten, ausgeschlossen. Dies geschah unter der Leitung der amtierenden Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, die die Unterstützung des Innenministeriums, speziell des Verfassungsschutzes, einholte. Ein ähnliches Vorgehen wurde bereits beim Fall eines AfD-Kandidaten in Lage beobachtet, der ebenfalls von einer Wahl ausgeschlossen wurde.

Steinruck erbat Informationen über Paul, welche dann im Wahlausschuss vorgelesen wurden, resultierend in der Ablehnung seiner Kandidatur. Die durch das Portal Nius veröffentlichte Begründung des Verfassungsschutzes enthält unter anderem Vorwürfe, die auf Pauls Äußerungen zu Kulturelementen wie der Amazon-Serie ‘Die Ringe der Macht’ und dem Nibelungenlied basieren. Diese Argumente scheinen jedoch bei genauer Betrachtung wenig substanziell und eher von kultureller Unkenntnis geprägt zu sein.

Die Stadtverwaltung rechtfertigte das Vorgehen mit einem Verweis auf das Beamtenrecht, speziell den § 49 (“Verfassungstreue”) des Landesbeamtengesetzes, das von Beamten ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung fordert. Interessant ist jedoch, dass sich in der Gesetzgebung eine Verschiebung von der früheren Beschränkung auf dienstliches Verhalten hin zu einer ständigen “jederzeit”-Verpflichtung zeigt, eine Formulierung, die historisch belastet ist und aus den Gesetzen zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums von 1933 stammt.

Zentral ist allerdings, dass es sich bei einer Bürgermeisterwahl um ein Wahlamt handelt, das das passive Wahlrecht beinhaltet. Ein Ausschluss vom Wahlrecht kann lediglich durch einen Richterspruch erfolgen, nicht durch die Entscheidung eines Wahlausschusses oder die Einschätzung eines Verfassungsschutzmitarbeiters. Hier kollidiert das Vorgehen der Stadt Ludwigshafen stark mit den grundrechtlichen Bestimmungen, die das Wahlrecht als essentiellen Bestandteil der Demokratie schützen.

Die Tragweite dieses Vorgehens wird besonders deutlich im Licht des möglichen Wahlergebnisses. Laut jüngsten Umfragen steht die AfD in Ludwigshafen stark da, und die Furcht vor einem möglichen Wahlsieg Pauls könnte eine Rolle bei der Entscheidung des Ausschlusses gespielt haben. Doch selbst substantiierte politische Bedenken rechtfertigen keinen Eingriff in die grundrechtlich verankerten Wahlrechte.

Anstatt sich auf die juristisch fragwürdige und politisch bedenkliche Praxis der Ausschlüsse zu verlassen, sollten die entscheidenden Behörden und politischen Akteure die Prinzipien der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit hochhalten. Das Vorgehen in Ludwigshafen zeigt ein mal mehr, wie kritisch der Umgang mit dem Wahlrecht und der Ausübung politischer Ämter in der heutigen Zeit ist.

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