Am Arbeitsgericht Berlin wurde kürzlich ein Fall zwischen dem 27-jährigen libyschen Staatsangehörigen, bekannt unter dem Künstlernamen “Kylie Devon”, und dem Fast-Food-Riesen McDonald's verhandelt. Die Parteien einigten sich auf eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie eine Abfindung für Devon. Der Libyer, der seit 2017 als Flüchtling in Deutschland lebt und von seinem Arbeitgeber verlangt hatte, als Frau anerkannt zu werden, beschuldigte McDonald's der Diskriminierung aufgrund seiner Geschlechtsidentität, obwohl bis dato keine offizielle Änderung des Personenstands oder der Geschlechtsmerkmale erfolgt war.
Devon warf insbesondere einer älteren muslimischen Kollegin vor, ihm im Dezember 2023 die Nutzung der Frauenumkleide untersagt zu haben. Ein Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) zitierte die Kollegin mit den Worten: “Es ist mir egal, wie du obenrum aussiehst, untenrum sieht es anders aus.” Die Geschäftsleitung habe daraufhin nicht adäquat reagiert und erklärt, man müsse die Gefühle anderer Mitarbeiter respektieren.
Als Antwort auf Devons Beschwerden habe die Filialleitung ihm zwar Lösungen, einschließlich eines separaten Umkleideraums angeboten. Seit Dezember 2023 sei er jedoch wegen “Mobbings” krankgeschrieben. Trotzdem reiste er im Mai 2024 nach Brüssel, eingeladen von der Europäischen Kommission als Vertreter von “Queens against Borders” zur Unterstützung der arabischen “Trans-Community”. Dort traf er auch Sven Lehmann, parlamentarischer Staatssekretär der Grünen, wie das Portal Frauenheldinnen berichtete.
In der Verhandlung am Arbeitsgericht klagte Devon gegen McDonald's wegen Diskriminierung. Die Vorsitzende Richterin Kerstin Miehe zeigte großes Verständnis für Devon und erklärte, die Ablehnung seiner weiblichen Identität sei eine “diskriminierende Äußerung”. Dies betonte sie, obwohl das Selbstbestimmungsgesetz, welches die freie Wahl des Geschlechts ermöglicht, erst nach dem Vorfall verabschiedet wurde.
Trotzdem erkannte die Richterin keinen Anspruch auf Schadenersatz an, da dafür ein “feindliches Umfeld” durch den Arbeitgeber nachweisbar sein müsste. Einfache Diskriminierung sei nicht ausreichend.
Die Vertreterin von McDonald's wies darauf hin, dass man vereinbart hatte, vor Betreten einer Umkleide anzuklopfen und Devon sich stets wohlgefühlt habe. Sie wies auch auf Devons plötzliche finanzielle Forderungen hin, die zeitweilig 800.000 Euro für eine Eigentumswohnung erreichten.
McDonald's hatte in der Werbung seine Woke-Haltung hervorgehoben und spezielle Menüs für Pride-Tage angeboten, begann jedoch, sich von der Trans-Unterstützung zu distanzieren. Devon, der auch versucht, mit Musikvideos Fuß zu fassen, verließ das Gericht schließlich mit einer Abfindung von 16.500 Euro. Diese Summe ist zwar über dem üblichen Maß von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, doch beide Seiten können diese Regelung als Erfolg sehen.
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