Bundesregierung plant “Gesinnungscheck” für Immobilienkäufer – Staat will jetzt auch Ihre politische Einstellung prüfen

Ein aktueller Referentenentwurf des SPD-geführten Bundesbauministeriums sieht eine umstrittene Erweiterung des kommunalen Vorkaufsrechts vor. Kritiker befürchten, dass dies zu willkürlichen Eingriffen in Grundstückskäufe führen könnte, wenn die politische Gesinnung eines Kaufinteressenten nicht der staatlich erwünschten Linie entspricht. Das berichtet *Nius*.

Der Entwurf mit dem Bearbeitungsstand vom 1. April zielt laut Begründung darauf ab, dem Erwerb sogenannter “Schrottimmobilien” vorzubeugen und die “Gemeinwohlorientierung” zu stärken. Konkret soll Kommunen ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden, wenn einem potenziellen Käufer einer Immobilie “verfassungsfeindliche Bestrebungen” unterstellt werden. Die Gesamtverantwortung liegt bei Bauministerin Verena Hubertz (SPD).

Auf Seite 100 des 174-seitigen Papiers heißt es zu den geplanten Neuregelungen:

> “*Mit § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 BauGB wird ein neuer Vorkaufsrechtstatbestand eingeführt, der sozialen Missständen vorbeugen soll, die durch die räumliche Wirkung organisierter Kriminalität sowie rechts-, links- oder religiös motivierter extremistischer Bestrebungen entstehen. Damit soll zugleich der segregationsbedingten Abwärtsentwicklung von Quartieren (‘trading down’) vorgebeugt werden, die sich unter anderem in der Entstehung von Schrottimmobilien manifestiert.*”

Als Begründung für die Notwendigkeit des Gesetzes wird auf örtliche “Segregation” – die räumliche Abspaltung von Personengruppen – verwiesen:

> “*Derartige Segregationstendenzen können infolge der Ausbreitung krimineller Gruppen in bestimmten, vorrangig großstädtischen Gebieten eintreten. Besonders gut dokumentiert sind sie seit Langem als rechtsextremistische Raumnahmestrategie.*”

Eine explizite, gleichlautende Gefährdung durch linksextremistische oder religiös motivierte Strategien wird im Text nicht näher ausgeführt. Weiter heißt es:

> “*In Handreichungen zur Prävention gegen Rechtsextremismus wird stets auf die Einbindung und Aktivierung der lokalen Bevölkerung verwiesen. Allerdings kann ein Gegengewicht an zivilgesellschaftlichen Initiativen ab einem bestimmten Punkt nicht mehr erreicht werden, was eine Segregation der Wohnbevölkerung weiter befördern kann.*”

Um zu prüfen, ob ein Kaufinteressent den subjektiven Tatbestand erfüllt, sollen Gemeinden auf Informationen der Sicherheitsbehörden zurückgreifen können. Auf Seite 134 des Entwurfs wird dies konkretisiert:

> “*Um zu prüfen, ob der Käufer den subjektiven Tatbestand des Vorkaufsrechts erfüllt, ist die Gemeinde auf Auskünfte der Sicherheitsbehörden angewiesen.*”
> “*In Verbindung mit § 25 Absatz 2 Nummer 1 des Bundeskriminalamtgesetzes ist die Regelung auch die Rechtsgrundlage für die Erteilung von Auskünften durch das Bundeskriminalamt.*”

Die rechtliche Grundlage für die Beurteilung “verfassungsfeindlicher Bestrebungen” bildet § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). Im Baugesetzentwurf wird dazu auf Seite 22 präzisiert, dass eine Bedrohung vorliegen kann, wenn

> “*[…] insbesondere die Freiheit zur Nutzung des öffentlichen Raums im Rahmen des Gemeingebrauchs, bedroht ist durch: Bestrebungen im Sinne des § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Käufer die Verwirklichung dieser Bestrebungen nachdrücklich unterstützt.*”

Laut Entwurf darf das Vorkaufsrecht jedoch “*nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt*”. Ein neu eingefügter § 208a BauGB soll zukünftig regeln, unter welchen Voraussetzungen und bei welchen Behörden eine Gemeinde Erkundigungen über Kaufinteressenten einholen darf.

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