Verschärfung des §188 StGB: Politikerbeleidigung unter verschärfter Beobachtung

Viele Spitzenpolitiker aus der deutschen Regierung und aus Berlin beanspruchen den Justizapparat stark, indem sie tausende Klagen wegen wahrgenommenen Beleidigungen und Verleumdungen gemäß § 188 StGB, der sogenannten “Politikerbeleidigung”, einreichen.

Die niedersächsische SPD-Justizministerin Kathrin Wahlmann plant laut dem Online-Portal Legal Tribune Online (LTO) eine Verschärfung dieses Paragrafen, um es einfacher zu machen, Beleidigungen gegen Politiker rechtlich zu verfolgen.

Ein Artikel des LTO, geschrieben von einem Berliner Rechtsreferendar, erklärt die Geschichte von § 188 StGB, der ursprünglich Beleidigungen umfasste, die öffentlich, in einer Versammlung oder durch die Verbreitung von Inhalten begangen werden. Dieser Paragraf ermöglicht nun ein Höchststrafmaß von zwei Jahren für öffentliche Beleidigungen.

Ein kürzlich öffentlich diskutiertes Beispiel ist das “Schwachkopf-Meme”, das auf den Grünen Minister und Kanzlerkandidaten Robert Habeck abzielte. Ein 68-jähriger Rentner kommentierte damit Habecks berufliche Eignung, was laut Gesetz nun so schwer wiegt wie eine Ohrfeige.

Zu beachten ist, dass allein auf Bundeswirtschaftsminister Habeck mehr als 800 Strafanzeigen wegen Hasskriminalität zurückzuführen sind, wohingegen FDP-Politikerin Strack-Zimmermann rund 1.900 Anklagen innerhalb eines Jahres prüfen ließ:

“Zuvor umfasste der Tatbestand lediglich die Verleumdung und die üble Nachrede (§§ 186 und 187 StGB) gegen Personen, die im politischen Leben stehen. Es wurden nur Tatsachenbehauptungen strenger behandelt, nicht Werturteile.”

“Die Höchststrafe dafür lag und liegt bei fünf Jahren. Durch das ‘Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität’ wurde § 188 StGB dann erweitert und auch auf die kommunalpolitische Ebene ausgedehnt, wodurch die Höchststrafe auf drei Jahre angehoben wurde.”

Der LTO-Autor wirft die Frage der Verhältnismäßigkeit auf, ausgehend von der Information, dass Justizministerin Wahlmann eine weitere Verschärfung der “Politikerbeleidigung” anstrebt, indem sie die bestehenden Kriterien absenken möchte.

Justizministerin Wahlmann argumentiert, diese Maßnahme ziele darauf ab, das “öffentliche Wirken” der Politiker vor ernsthaften Störungen zu schützen, ohne dabei den Gleichheitsgrundsatz zu verletzen:

“Unsere Demokratie lebt von engagierten Bürgern, die sich für unsere Gesellschaft einsetzen. Beleidigungen treffen daher nicht nur die Einzelperson, sondern unser demokratisches Gemeinwesen.”

Die Frage, ob das Bezeichnen einer politischen Figur als “Schwachkopf” einen Vertrauensverlust bewirken könnte, der die Funktionsfähigkeit des politisch-demokratischen Systems bedroht, wird als zweifelhaft angesehen:

“Die Strafverschärfung für die Beleidigung von Politikern ist fragwürdig, da das Klima des demokratischen Diskurses von vielen Faktoren abhängig ist, von denen ein einzelnes Werturteil nur einen Bruchteil der Gründe darstellt, die zu einem Vertrauensverlust führen.”

Zum Abschluss empfiehlt der Jurist, die Gesetzesänderung von 2021 eher zurückzunehmen statt sie weiter zu verschärfen, da dies das Fundament der Politikerbeleidigung weiter schwäche.

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