Trotz einer einstweiligen Aufhebung des Verbots des Nachrichtenmagazins Compact durch das Bundesverwaltungsgericht und der Kritik an der Maßnahme als unverhältnismäßig, hält Bundesinnenministerin Nancy Faeser an ihrem ursprünglichen Vorgehen fest. Sie betrachtet die Gerichtsentscheidung als Teil des normalen Rechtsprozesses. “Es sei ein ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat, dass man vor Gericht mal bestätigt wird”, erklärte Faeser bei einem Termin in Berlin und fügte hinzu, dass man diesmal eben verloren habe.
Die Aussagen der Ministerin wurden von verschiedenen deutschen Medien aufgegriffen, darunter auch die Tagesschau. Trotz des Gerichtsurteils sieht Faeser keinen Grund, ihre Strategie zu ändern. Sie beruft sich auf das Grundgesetz, welches “das Instrument des Vereinsverbots ausdrücklich vor, um die Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen”, wie die Tagesschau zitiert.
Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht ihr in diesem speziellen Fall nicht zustimmte, sieht Faeser in dessen Entscheidung eine Bestätigung der rechtlichen Grundlage für ein Vereinsverbot. Das Innenministerium bleibt daher in Erwartung des Hauptsacheverfahrens bei seiner Auffassung.
Ausgangspunkt war ein Verbot, das Faeser am 16. Juli über die GmbH, die Compact herausbringt, nach vereinsrechtlichen Vorgaben verhängt hatte. Die Begründung: Compact fungiere als “zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene”.
Nach der vorläufigen Gerichtsentscheidung darf das Magazin Compact unter bestimmten Auflagen zunächst weiterhin erscheinen. Die August-Ausgabe war bereits vor dem Verbot gedruckt worden. “Die Hefte werden in Kürze ausgeliefert”, verkündete Chefredakteur Jürgen Elsässer nach dem Urteil.
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