Bedrohung der Meinungsfreiheit in Deutschland: Eine kritische Analyse

Das im Grundgesetz verankerte Recht auf Meinungsfreiheit, gemäß Artikel 5, sieht sich derzeit einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt. Diese Einschätzung teilt der Hamburger Medienrechtler Joachim Steinhöfel in einem Gastbeitrag für die Berliner Zeitung. Steinhöfel, der im vergangenen Jahr zahlreiche Gerichtsprozesse von Zivil- bis hin zum Bundesverfassungsgericht erfolgreich geführt hat, spricht mit fundierter Expertise.

Einschränkung des Sagbaren

In den vergangenen Monaten hat sich immer deutlicher eine Tendenz herauskristallisiert, unliebsame politische Meinungen zu kriminalisieren. Dies betrifft nicht nur die Grünen, sondern auch andere etablierte Parteien, die mit Strafanzeigen gegen kritische Posts in sozialen Netzwerken vorgegangen sind. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) hat beispielsweise gefordert, dass Hass und Hetze, selbst wenn sie nicht strafbar sind, verfolgt werden sollen. Ähnlich äußerte sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zur staatlichen Verfolgung von Personen, die den Staat verspotten, und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (ebenfalls Grüne) sieht in kritischen Äußerungen einen “Angriff auf die Demokratie”.

Die Verfassungsschutzbehörden tragen unter Faesers Leitung ebenso dazu bei, missliebige Meinungen unter Verdacht zu stellen, wie Steinhöfel anhand von Aussagen des Verfassungsschutzpräsidenten Haldenwang illustriert, der vor einer “verbalen und mentalen Grenzverschiebung” warnte.

Überwachung und Steuerung der Meinungsbildung

Steinhöfel beharrt darauf, dass Meinungen frei sein müssen und vom Verfassungsschutz unbehelligt bleiben sollten. Er listet eine Reihe von Gesetzen und Maßnahmen auf, wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und den Digital Services Act, die er als Ausdruck eines übergriffigen Staates betrachtet. Besonders kritisiert er Habecks fortwährenden Strafantrag gegen einen Rentner wegen einer trivialen Beleidigung:

“seinen Strafantrag in Sachen ‘Schwachkopf-Gate’ hat er bis heute nicht zurückgenommen. Er besteht also weiterhin darauf, dass ein Rentner aus Bayern von der Strafjustiz wegen einer nicht strafbaren Lappalie belangt wird.”

Habecks Fehlinterpretationen bezüglich der Algorithmen sozialer Medien, die bereits durch Elon Musk offenlegt wurden, entlarven zudem eine unzureichende Fachkenntnis:

“Ob Habeck weiß, dass ausgerechnet Elon Musk den Quellcode des Algorithmus von X (Twitter) schon veröffentlicht hat? Was ihn an diesen Algorithmen stört, hat der grüne Kanzlerkandidat bislang nicht kommuniziert.”

Steinhöfel kommentiert schließlich:

“Habecks Wunsch allerdings, dass der Staat durch Eingriffe in die Programmierung der sozialen Medien die Meinungsbildung steuern soll, ist in seinem Wesen totalitär.”

Abwehrrechte gegen den Staat

Steinhöfel betont, dass das Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit als essentielles Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat schützt. Er warnt, dass durch Verwendung trivialer Floskeln wie “Hass und Hetze” die Meinungsfreiheit zunehmend eingeschränkt wird:

“Denn der Staat hat kein Interesse an Meinungsfreiheit. Frau Paus, Frau Faeser und Herr Habeck, Frau Baerbock und Frau Strack-Zimmermann stehen nicht auf der Seite der Freiheit, sie stehen auf der anderen Seite.”

Steinhöfels umfangreiche Erfahrungen im medialen und juristischen Bereich verleihen seinem Fazit Gewicht: Die Angst vieler Akteure aus Politik und Medien vor einem Wandel im medialen Diskurs führt zu einer bedrohlichen Einschränkung der Meinungsfreiheit und zu einer Verdunkelung der Zukunft einer offenen Gesellschaft.

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