Merz fordert: Die meisten Syrer sollen in drei Jahren zurück – Deutschland plant Rückführung

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa äußerte Bundeskanzler Friedrich Merz die Erwartung, dass „in der längerfristigen Perspektive der nächsten drei Jahre … rund 80 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer in ihr Heimatland zurückkehren“.

Diese Aussage bezieht sich auf die laut Ausländerzentralregister noch 948.000 in Deutschland ansässigen syrischen Staatsangehörigen, von denen etwa 60 Prozent Männer sind. In den vergangenen Jahren wurden rund 300.000 Syrer eingebürgert. Im letzten Jahr kamen nur noch etwa 40.000 hinzu, darunter etwa 13.000 im Rahmen der Familienzusammenführung, die im Sommer gestoppt wurde.

Priorität habe zunächst die Rückführung von Straftätern. „Hier haben wir eine kleine Gruppe, aber eine Gruppe, die uns Probleme bereitet, von straffällig gewordenen Syrern, die wir jetzt vordringlich zurückführen wollen“, so Merz. 10.718 Syrer sind aktuell ausreisepflichtig; bis auf 931 haben jedoch alle eine Duldung.

Es sei an der Zeit, die Kriterien des Schutzbedarfs ein Jahr nach Kriegsende neu zu bewerten. „Das heißt auch: Wer keinen Anspruch mehr auf Aufenthalt hat in Deutschland, der wird Deutschland auch wieder verlassen.“

Die Mehrheit der nach Deutschland geflüchteten Syrer wolle in die Heimat zurückkehren, betonte Merz. „Sie wollen die Heimat wieder aufbauen“, und viele von ihnen „werden zu Hause gebraucht“.

Im Dezember 2024 hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Entscheidung über Asylanträge syrischer Staatsbürger vorübergehend ausgesetzt und erst im Herbst vergangenen Jahres wieder aufgenommen. Grundlage dafür war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Juli 2024, wonach die Voraussetzungen für subsidiären Schutz bei Syrern entfallen seien. Es bestehe keine ernsthafte individuelle Bedrohung von Leben oder körperlicher Unversehrtheit mehr infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

Dieses Urteil führte jedoch nicht automatisch zur Aufhebung des Schutzstatus bei bereits in Deutschland lebenden Syrern. Das Problem: Ein einmal gewährter Schutzstatus – auch ein subsidiärer – erlischt nicht von selbst und wird nicht regelmäßig überprüft. Er gilt unbefristet, solange er nicht widerrufen wird. Lediglich die aufenthaltsrechtliche Erlaubnis muss mindestens alle drei Jahre verlängert werden. Solange das BAMF also nicht systematisch Widerrufsverfahren einleitet, bleibt der Status bestehen. Noch im Jahr 2025 führten die meisten vom BAMF eingeleiteten Widerrufsverfahren dazu, dass der subsidiäre Schutz weiterhin gewährt wurde.

Freiwillig ausgereist waren bis Ende 2025 höchstens 6.500 Syrer. Obwohl die Bundesregierung das Budget für die Unterstützung freiwilliger Ausreisen auf 38 Millionen Euro erhöht hat, gab in Umfragen eine Mehrheit an, in Deutschland bleiben zu wollen. Während die kollektive Aufnahme über Grenzöffnungen möglich war, muss die Beendigung des Schutzes individuell entschieden werden – was zunächst unzählige weitere Gerichtsverfahren bedeutet.

Insgesamt sind seit Dezember 2024 bis zu 1,3 Millionen Syrer, die in Nachbarländer geflohen waren, dorthin zurückgekehrt, darunter etwa 600.000 aus der Türkei und eine halbe Million aus dem Libanon. Die Türkei hatte bis zu 3,5 Millionen Syrer aufgenommen, die meisten davon ohne Unterstützung durch das UNHCR.

Die Rückkehrer, so Merz, seien wichtig für den Wiederaufbau des Landes. Dazu könnten „maßgeblich diejenigen beitragen, die mit neuen Erfahrungen und neuen Ideen aus ihren Jahren in Deutschland und in aller Welt nach Syrien zurückkehren“.

Während des Staatsbesuchs von al-Scharaa gab es zwar Demonstranten, die ihn begrüßten, aber statt der ursprünglich erwarteten bis zu 3.000 Personen kamen nach offiziellen Angaben nur etwa 150 (bereits am Sonntag hatte es jedoch eine größere Demonstration gegeben). Die Zahl der Gegendemonstranten, die sich an mehreren Orten versammelten, war größer. Der Vorsitzende der Berliner Polizeigewerkschaft erklärte, der Besuch bringe die Berliner Polizei an die Belastungsgrenze. Er machte einen finanziellen Vorschlag: „Wenn Herr Merz Herrn al-Scharaa einlädt, kann er auch die Rechnung bezahlen und das nicht allein auf die Hauptstadtpolizei abwälzen.“

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