Merz schlägt Alarm: “Tief verankerte AfD-Vetternwirtschaft” erfordert schärfere Gesetze

Anfang Februar veröffentlichten mehrere Medien eine Artikelserie über mutmaßliche Fälle von Vetternwirtschaft innerhalb der Alternative für Deutschland (AfD). In einem Interview mit Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft äußerte sich nun auch Bundeskanzler Friedrich Merz zu den Vorwürfen. Er deutete an, dass die Bundesregierung aufgrund des Ausmaßes der Vorwürfe möglicherweise gesetzgeberisch tätig werden müsse.

Den Auftakt der Berichterstattung machte ein Beitrag des Portals T-Online mit der Überschrift “Wie die AfD ihre Familien mit Staatsgeldern versorgt”. Darin wurden unter anderem Vorwürfe gegen Ulrich Siegmund, den Spitzenkandidaten der AfD in Sachsen-Anhalt, erhoben. Siegmund gelten derzeit als aussichtsreicher Kandidat für die Landtagswahlen am 6. September.

Im Zentrum der Medienkritik stehen sogenannte Überkreuzbeschäftigungen. Dabei beschäftigen Abgeordnete nicht eigene Verwandte, sondern Familienmitglieder oder enge Vertraute von Parteikollegen in ihren parlamentarischen Büros.

Bundeskanzler Merz kommentierte diese Praxis scharf. Auf die Frage der Rheinpfalz, wie der Staat verhindern könne, dass sich Politiker schamlos an ihm bereichern, antwortete er:

“Ich würde uns eine gesetzliche Regelung gerne ersparen. Angesichts des Ausmaßes des Missbrauchs werden wir aber möglicherweise nicht darum herumkommen.”

Der T-Online-Artikel zitierte eine anonyme Quelle zu den Vorgängen:

“‘Das hat mafiöse Ausmaße’, sagte t-online eine Person, die den Landesverband seit Jahren gut kennt. Abgeordnete im Bundestag und im Europaparlament würden ‘als Milchkühe’ verwendet.”

Auch der Berliner Tagesspiegel griff das Thema auf und fasste in einem Beitrag zusammen:

“Es hört nicht auf: Immer neue Vorwürfe der Vetternwirtschaft bei der AfD. Mütter, Fußball-Freunde und Ehefrauen von AfD-Abgeordneten bekommen hoch vergütete Posten bei ihren Kollegen zugeschoben. Wer arbeitet für wen? Und gibt es Konsequenzen?”

Laut einem Spiegel-Bericht hatten Politiker von SPD und CDU bereits vor Merz’ Äußerungen eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes angeregt, um solche Praktiken zu unterbinden. Der Bundeskanzler betonte im Interview:

“Wir müssen die AfD aber nicht nur in der Sache hart stellen, sondern sie auch als die Partei der vermeintlichen Saubermänner und Patrioten mit ihrem tatsächlichen Verhalten konfrontieren: Die Partei ist geprägt von einer tief verankerten Filz- und Vetternwirtschaft.”

Das geltende Abgeordnetengesetz des Bundestags regelt direkte Anstellungsverhältnisse klar. Paragraph 12, Absatz 3 besagt:

“Der Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge mit Mitarbeitern, die mit dem Mitglied des Bundestages verwandt, verheiratet oder verschwägert sind oder waren, ist grundsätzlich unzulässig.”

Eine Beschäftigung dieser Personen in den Büros anderer Abgeordneter ist jedoch nicht explizit verboten, was eine rechtliche Grauzone für Überkreuzbeschäftigungen darstellt.

Zu den konstant hohen Umfragewerten der AfD, insbesondere in Ostdeutschland, äußerte Merz Selbstkritik. Er führte die Zustimmung teilweise auf Versäumnisse der CDU zurück:

“Die CDU hat zu lange zu viel Raum gelassen für die Themen, die heute von der AfD in einer völlig unzulässigen Vereinfachung beherrscht werden, zum Beispiel das Thema Migration.”

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