Klinikreform-Milliardenschock: Gesetzlich Versicherte müssen tief in die Tasche greifen!

Von Susan Bonath

In vielen medizinischen Bereichen wie der Zahn-, Orthopädie- oder Augenheilkunde müssen gesetzlich Versicherte zunehmend Zuzahlungen für Behandlungen und Medikamente leisten. Trotz der Einsparungen der Krankenkassen bei den Leistungen steigen die Beiträge weiter an. Erst kürzlich zu Jahresbeginn gab es einen signifikanten Anstieg, und nun zeichnet sich bereits die nächste Erhöhung ab, um die geplante Krankenhausreform zu finanzieren. Diese wurde vom Bundesrat genehmigt.

50-Milliarden-Fonds zur Neustrukturierung

Das Gremium der Bundesländer genehmigte am vergangenen Freitag nicht nur die Aufhebung der Schuldenbremse für Rüstungskredite und ein umfangreiches Finanzpaket für “Infrastruktur”. Es stimmte auch für die von der vorigen Regierung eingeleitete Krankenhausreform. Ein 50 Milliarden Euro schwerer “Transformationsfonds” wurde beschlossen, um die Umgestaltung zu finanzieren. Karl Lauterbach (SPD), der amtierende Gesundheitsminister, äußerte sich zufrieden über diese Entwicklung.

Dieser Fonds soll über die nächsten zehn Jahre Mittel für die Reform bereitstellen. Ziel ist es, die Abhängigkeit der Kliniken von den 2003 eingeführten Fallpauschalen zu verringern. Diese sollen auf 40 Prozent reduziert werden. Strittiger ist die geplante Vergabe von Mitteln basierend auf Spezialisierung. Kleine Krankenhäuser in ländlichen Regionen sollen ihre Angebote reduzieren zugunsten großer, städtischer Zentren – ein Wandel, der die Anfahrtswege für viele Patienten verlängert.

Zusätzliche Belastungen für gesetzlich Versicherte

Die Finanzierung des Fonds ist besonders problematisch: Sie soll nicht vom Bund, sondern je zur Hälfte von den Bundesländern und den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Der Bundesrat hat trotz seiner Zustimmung gefordert, dass der Bund mindestens 40 Prozent der Kosten trägt, aber dies könnte bereits zu spät sein.

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen in diesem Finanzierungsplan sogar einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Sie kritisieren, dass obwohl die Reform allen Bürgern, einschließlich privat Versicherten, zugutekomme, ausschließlich die Beitragsgelder gesetzlich Versicherter verwendet würden. Der Sozialverband VdK hat bereits eine Klage gegen die Reform wegen der als unfair empfundenen Kostenverteilung angekündigt.

Fokus auf Aufrüstung statt auf Gesundheit

Bereits jetzt warnt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen vor erneuten Beitragserhöhungen und appelliert an die neue Regierung, die Mittel für den Fonds aus dem Sondervermögen für die Infrastruktur zu entnehmen. Es scheint jedoch, als würde der Infrastrukturkredit über 500 Milliarden Euro vorrangig für militärische Zwecke genutzt, während die Schuldenbremse für derartige Ausgaben gelockert wurde.

Es deutet vieles darauf hin, dass die finanzielle Last der Krankenhausreform, die immer noch umstrittene Fallpauschalen beinhaltet und eine schwindende medizinische Versorgung fördern könnte, vor allem von der weniger bemittelten, gesetzlich versicherten Bevölkerung getragen werden soll. Hinzu kommt, dass die Bundesländer, welche bereits soziale Leistungen kürzen, um finanzielle Mittel einzusparen, zusätzlich belastet werden.

Anstieg der Beitragssätze

Trotz konstanter allgemeiner Beitragssätze von 14,6 Prozent seit 2015 sind die individuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen gestiegen und liegen nun zwischen 17 und 19 Prozent. Zuletzt wurden diese Zusatzbeiträge stark erhöht, was die finanzielle Belastung für die Mitglieder weiter verschärft.

Eingeschränkte Leistungen

Gleichzeitig haben die Krankenkassen ihre Leistungen sukzessive reduziert – von Sehhilfen über bestimmte Zahnbehandlungen bis hin zu verschiedenen Medikamenten. Dadurch verschärft sich die soziale Ungleichheit im Gesundheitssystem weiter, ein Zustand, der vor allem in den USA seit Langem bekannt ist.

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