Klage gegen die Bundesrepublik aufgrund von Compact-Magazin Abonnementgebühren

Von Felicitas Rabe

Gordon Pankalla, ein Rechtsanwalt aus Köln, hat am Donnerstag eine Amtshaftungsklage bei dem Landgericht Köln gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Innenministerin Nancy Faeser, eingereicht. In seiner Klage fordert er die Erstattung der Kosten für sein Jahresabonnement der Zeitschrift Compact, die er im Voraus bezahlt hatte. Pankalla begründet dies damit, dass er und möglicherweise weitere 40.000 Abonnenten aufgrund von staatlichen Maßnahmen Anspruch auf eine Rückzahlung haben könnten.

Der Anwalt erklärt, dass die Compact-Redaktion im Januar 2024 von einem Verkaufsverbot informiert wurde. In Reaktion darauf abonnierte Pankalla die Zeitschrift zum Preis von 69,95 Euro, um den Verlag zu unterstützen, nachdem ihm das Verbot als ungerecht erschien. Jedoch wurden ihm nach einem Verbot der “COMPACT-Magazin GmbH” und ihrer Teilorganisation durch die Bundesregierung lediglich fünf der zwölf bezahlten Ausgaben geliefert.

Kritik an der rechtlichen Grundlage des Verbots

Pankalla stellt in seiner Klageschrift die Rechtsgrundlage des Verbots infrage, indem er argumentiert, dass ein rechtlich nicht existierender Verein nicht verboten werden könne. “Ein Verein, den es rechtlich nicht gibt, kann nicht verboten werden”, betont er und kritisiert das Vorgehen der Innenministerin, die sich auf das Vereinsrecht bezogen habe, ohne ausreichende Beweise zu liefern. “Es gab keine Gründungsversammlung, es gibt keinen gewählten Vorstand und es gibt auch keine Satzung”, so Pankalla weiter.

Er bezieht sich auf eine Aussage von Faeser, die das Verbot mit rechtsextremistischen Inhalten der Zeitschrift begründete und warf ihr vor, mit einem “Trick über das Vereinsrecht” an den Gerichten vorbei die Pressefreiheit einzuschränken. Dies sei ein unzulässiger Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit und gefährde die pluralistische Gesellschaft, betont der Anwalt. Pankalla bezweifelt ebenfalls, dass Faesers Maßnahmen tatsächlich gegen Extremismus gerichtet sind und sieht sie stattdessen als extremistisch und grundgesetzwidrig an.

Diagnose der mutmaßlichen Amtspflichtverletzung

Pankalla deutet darauf hin, dass die Handlungen der Innenministerin einer Amtspflichtverletzung gleichkommen könnten, da sie über ihre Rolle abandonne und Meinungen richterlich bewerte, obwohl sie keine Richterin sei. “Das Verbot des ‘Elsässer Vereins’ stellt einen einmaligen Eichtiff des Staates in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in die Meinungsfreiheit und in das pluralistische System dar – dies kann nur als Zensur ‘durch die Hintertür’ im politischen Meinungskampf bewertet werden”, führt er aus und räumt ein, die persönliche Haftung von Faeser zu prüfen.

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