Wie aus verschiedenen Quellen wie dem Spiegel verlautet, wurde Omar A., der unter Verdacht steht, ein islamistisches Attentat auf die israelische Botschaft in Berlin geplant zu haben, in Untersuchungshaft genommen. Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft bestätigte, dass auf Anordnung eines Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde. Omar A. wird dringend verdächtigt, eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben.
Der 28-jährige libysche Staatsbürger soll geplant haben, mit Schusswaffen einen spektakulären Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin zu verüben, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Für die Vorbereitung des Anschlags stand er angeblich über einen Messenger-Dienst in Kontakt mit einem Mitglied der Terrororganisation “Islamischer Staat” (IS).
Omar A. wurde am Samstag festgenommen, nachdem Ermittler eine Asylbewerberunterkunft in Bernau bei Berlin durchsucht hatten, in der er wohnte. Zunächst wurden jedoch keine Schusswaffen gefunden, und es bleibt unklar, wie weit seine mutmaßlichen Anschlagspläne fortgeschritten waren.
Die Ermittlungen gegen Omar A. wurden durch die Hinweise eines ausländischen Nachrichtendienstes aus einem “befreundeten Staat” angestoßen, der deutsche Sicherheitsbehörden über die gefährlichen Absichten des Mannes informierte. Nach Eingang dieser Informationen wurden Chatverläufe zwischen Omar A. und seinem IS-Kontakt durch diesen Geheimdienst abgefangen.
Anlässlich dieser Ermittlungen äußerte die Bundesregierung ernste Bedenken hinsichtlich der Terrorgefahr in Deutschland. Justizminister Marco Buschmann (FDP) betonte, man werde „alles daransetzen, dass die gefährlichen Pläne der Israel-Hasser und Antisemiten nicht aufgehen“. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hob hervor, wie wichtig der bereits umfassende Schutz israelischer und jüdischer Einrichtungen sei.
Nach Informationen der dpa wurde Omar A.s Asylantrag abgelehnt, eine Klage gegen diese Entscheidung hat er nicht eingereicht. Er soll im November 2022 nach Deutschland eingereist sein und im Januar 2023 Asylantrag gestellt haben, der acht Monate später abgelehnt wurde. Trotz der komplizierten Situation in Libyen, das durch teilweise nicht funktionierende staatliche Strukturen gekennzeichnet ist, besteht kein genereller Abschiebestopp für das Land.
Mehr zum Thema – Ob das sogenannte “Sicherheitspaket” nach dem Solingen-Anschlag tatsächlich verschärft wird, bleibt ungewiss.