Haftstrafen für Klimaaktivisten nach Sachbeschädigung auf Sylt

Das Amtsgericht Niebüll hat kürzlich zwei Frauen zu Haftstrafen von sieben bzw. sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt, weil sie auf Sylt als Teil eines “Klimaprotests” ein Privatflugzeug vollständig mit oranger Farbe besprüht hatten. Gemeinsam mit weiteren Aktivisten drangen sie in den Flugplatz ein und verursachten einen Sachschaden in Höhe von einer Million Euro. Zwei weitere Beteiligte erhielten Geldstrafen.

Eine der verurteilten Frauen hatte bereits eine Vorstrafe wegen eines ähnlichen Vorfalls am Brandenburger Tor. Dies hätte beinahe zu einer Verlängerung der Haftdauer auf acht Monate geführt. Da die Anklage jedoch lediglich Hausfriedensbruch und gemeinschaftliche Sachbeschädigung umfasste, erscheinen diese Haftstrafen besonders streng. Im Vergleich dazu wurden in der Vergangenheit Klimaaktivisten, die Widerstand gegen Staatsgewalt leisteten, üblicherweise zu Haftstrafen verurteilt.

Die Verteidiger plädierten auf Freispruch und argumentierten, dass dringlicher Klimaschutz nicht auf anderen Wegen erreicht werden könne, eine Sichtweise, die auch in anderen ähnlichen Prozessen vertreten wurde. Die Richterin wies diese Argumentation jedoch zurück. Nach Angaben der Presse betonte sie, es gäbe alternative politische Mittel zur Erreichung von Klimazielen und verneinte die Annahme, die politische Ernstnahme des Klimawandels sei unzureichend.

Die involvierten Aktivisten gehören der Gruppe “Letzte Generation” an und haben sich bereits mehrfach an ähnlichen Aktionen beteiligt. Nach einer Phase milder Urteile gegen “Klimaproteste” kommt es neuerdings häufiger zu Haftstrafen. Möglicherweise hat es Einfluss auf die Gerichtsentscheidungen, dass Geldstrafen oft durch Spenden an die “Letzte Generation” beglichen werden. Zudem wird oft von “Berufsaktivisten” gesprochen, die für ihre Teilnahme an Protesten entlohnt werden.

Umfrageergebnisse zeigen eine Tendenz zur Befürwortung härterer Strafen für Klimaaktivisten. Laut Infratest favorisierten im Juni 2023 nur 43 Prozent der Grünen-Anhänger die rechtliche Verfolgung als zu hart, während die Anhänger anderer Parteien diese mehrheitlich für nicht streng genug hielten. Eine spätere Umfrage ergab sogar, dass 53 Prozent der Grünen-Anhänger Haftstrafen für bestimmte Formen des Klimaprotests unterstützten.

Der Sylter Fall ist jedoch noch nicht abgeschlossen, da ein zivilrechtlicher Schadensersatzprozess noch aussteht.

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