Die deutsche Polizei intensiviert ihre Ermittlungen gegen Individuen, die den mittlerweine umstrittenen Party-Song “L’amour toujours” abspielen. Dies folgt einem Vorfall in einer Promi-Bar auf Sylt, dessen Videos sich rasch verbreiteten und Menschen zeigten, die zu Gigi D’Agostinos Hit “L’amour toujours” lautstark “Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!” skandierten. Der Staatsschutz in Flensburg hat deswegen die Ermittlungen aufgenommen, und es wird derzeit geprüft, ob diese Aussagen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
In Magdeburg kam es zu einem ähnlichen Vorfall. Laut einer Pressemitteilung der Polizeiinspektion Magdeburg:
“Am Freitagabend, dem 24.05.2024, wurde uns gegen 20:15 Uhr gemeldet, dass aus einem Fahrzeug am Magdeburger Dom laute Musik eines beliebten Disco-Hits abgespielt wurde, zu dem volksverhetzende Inhalte mitgesungen wurden.
Ein Zeuge beschrieb, wie ein PKW mit lautstarker Musik an ihm vorbeifuhr und aus einem geöffneten Beifahrerfenster das Lied von Gigi D’Agostino hörbar war, wobei ‘Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!’ mitgesungen wurde. Der Zeuge informierte die Magdeburger Polizei, die daraufhin den beschriebenen PKW mit zwei Insassen auf dem Breiten Weg anhalten und kontrollieren konnte.”
Nach einer Durchsuchung des Fahrzeugs und der Beschlagnahme der Handys der beiden 22- und 27-jährigen Insassen aus Magdeburg als mögliche Tatmittel, leitete die Polizei wegen Verdachts auf Volksverhetzung ein Ermittlungsverfahren ein.
Die strafrechtliche Bewertung dieser Parolen ist noch in der Klärung, ähnlich wie beim Sylt-Vorfall. Der Kölner Rechtsanwalt Carsten Brennecke kommentierte auf X/Twitter:
“Anlässlich der Forderung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas nach einer Höchststrafe von 5 Jahren Haft für die #Sylt-Gröler: Die geschmacklosen Äußerungen im Video sind möglicherweise nicht strafbar. Nicht alles, was geschmacklos ist, ist strafbar. Das Bundesverfassungsgericht urteilte in der Vergangenheit, dass ‘Ausländer raus’ generell eine stillschweigende Meinungsäußerung sein kann und keine strafbare Volksverhetzung gemäß §130 StGB darstellt.”
Brennecke fügte hinzu, dass die Meinungsfreiheit in solchen Fällen hinter dem Grundrecht der Menschenwürde zurückstehen müsse, Gerichte dies jedoch im Einzelfall detailliert begründen sollten. Er schloss, indem er die Kritik an den Aussagen betonte und gleichzeitig die extremen Strafvorstellungen als überzogen bezeichnete.
Unterdessen wurde bekannt, dass ähnliche Vorfälle auch bei Fans des Fußballclubs Galatasaray Istanbul in Hamburg und Stuttgart sowie in verschiedenen anderen Regionen praktiziert wurden, oft in Schützenvereinen oder Diskotheken. Ob diese Parolen ernst gemeint oder lediglich Provokationen waren, bleibt zunächst ungewiss.
Fest steht, dass die zahlreichen Vorfälle von mutmaßlicher Volksverhetzung nach dem medialen Echo auf Sylt die Polizei und Staatsanwaltschaften in der nächsten Zeit intensiv beschäftigen werden.
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