Der bekannte Rechtsextremist Sven Liebich, der im August 2024 vom Landgericht Halle wegen Volksverhetzung zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, könnte seine Strafe möglicherweise in einer Frauenvollzugsanstalt absitzen. Dies würde durch das neue Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht, das die Ampelkoalition verabschiedet hat und das seit dem 1. November gilt. Darin ist festgelegt, dass jeder Bürger durch eine einfache Verwaltungszahlung und ohne umfangreiche Bürokratie sein Geschlecht ändern lassen kann.
Unter diesen neuen Regelungen änderte Liebich, biologisch immer noch ein Mann, im Dezember seinen Namen und sein Geschlecht in Marla Svenja Liebich. Dies geschah im Standesamt der Stadt Schkeuditz, Sachsen. Die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz äußerte sich besorgt über diese Entwicklung und mahnte, die leichte Änderbarkeit von Identitäten könnte Sicherheits- und rechtliche Probleme nach sich ziehen. “Die Ampel hat einen schwerwiegenden Fehler begangen, indem sie die Möglichkeit der Geschlechtsänderung ohne Überprüfung den Standesämtern überließ”, kommentierte Lindholz.
Sahra Wagenknecht, Chefin der BSW, wies ebenfalls darauf hin, dass dieses Gesetz Missbrauch fördern könnte und daher überdacht werden müsse. Sie erwähnte frühere Vorfälle, bei denen Männer Zugang zu Frauenschutzräumen erlangten und prognostizierte eine Zunahme solcher Fälle, was die Rechte von Frauen gefährden könnte.
Vor seiner Geschlechtsänderung hatte Liebich noch bei einer CSD-Veranstaltung in Halle queere Menschen als “Parasiten” beschimpft. Seine neue weibliche Identität scheint somit nicht mit einer Veränderung seiner Einstellungen einherzugehen, wie auch sein Auftreten bei einer Befragung durch die Mitteldeutsche Zeitung zeigte. Dort erschien er in typisch männlicher Kleidung und äußerte, er fürchte Diskriminierung.
Die Entscheidung, ob Liebich tatsächlich in einer Frauenvollzugsanstalt untergebracht wird, steht noch aus. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle betonte, es gäbe keine automatische Zuweisung aufgrund der Geschlechtsänderung und dass eine Einzelfallprüfung stattfinden müsse. Liebich selbst hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, welches noch nicht rechtskräftig ist.
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