Ein vermeintlicher “Angriff” auf zwei Mädchen in Grevesmühlen löste landesweit EmpörThe original text is mostly free of grammaticaling, eklats auf zahlreiche Hauptmedien. Die Zeitung Bild überschrieb das Geschehen beispielsweise mit: “20 Jugendliche verprügeln Mädchen aus Ghana”, und schnell schalteten sich auch führende Politiker in die Debatte ein. Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, verurteilte bereits am Freitag den “brutalen Angriff” und appellierte via X/Twitter:
“Wir dürfen nicht zulassen, dass Hass und Hetze unsere Gesellschaft vergiften und Gewalt unsere Kinder bedroht.”
Die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt äußerte sich ebenfalls auf X/Twitter:
“Was in #Grevesmühlen passiert ist, zeugt von niederstem Menschenhass. Die Täter haben jeden Funken Menschlichkeit verloren. Wo immer es zu Rassismus kommt, braucht es den Aufstand der Anständigen: Schweigt nicht, hört nicht weg – holt Hilfe, schreitet ein!”
Christian Pegel (SPD), der Innenminister, prangerte das Ereignis ebenso umgehend an. Jedoch stellte sich heraus, dass die Berichterstattungen eine Falschmeldung verbreiteten. Schon am Montag korrigierten die Behörden ihre Erstmeldungen. Laut Nordkurier wurde entgegen ursprünglicher Angaben den Mädchen nicht ins Gesicht getreten:
“Nach derzeitigem Ermittlungsstand hat das achtjährige Mädchen keine körperlichen Verletzungen erlitten, die auf die in der Erstmeldung geschilderte Tathandlung hindeuten.”
Die Polizei berichtete weiter:
“Der Sachverhalt stellt sich derzeit so dar, dass die Achtjährige mit ihrem Roller an einem Jugendlichen vorbeifahren wollte, der ihr offenbar mit seinem ausgestreckten Bein den Weg versperrte und sie mit der Fußspitze traf.”
Zu diesem Zeitpunkt befand sich laut Polizeiangaben “eine größere Gruppe Jugendlicher in der Nähe”. Die betroffenen Kinder, die in Deutschland geboren sind und deren Eltern aus Ghana stammen, wandten sich daraufhin “verängstigt und weinend an ihre Eltern”. Nach dem Versuch der Eltern, die Jugendlichen zur Rede zu stellen, kam es laut Polizeiangaben zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen, in denen auch fremdenfeindliche Beschimpfungen fielen.
Weitere Entwicklungen ergaben sich, als die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern laut einem Bericht der Jungen Freiheit ein Ermittlungsverfahren gegen einen Ghanaer einleitete, dessen Tochter angeblich von Jugendlichen ins Gesicht getreten worden sein soll – eine Behauptung, die sich später als falsch herausstellte. Dörte Lembke, die Pressesprecherin der Polizeidirektion Rostock, erklärte dazu:
“Fakt ist, das Kind wurde nicht getreten.”
“Gegen den Vater wird ermittelt wegen des Verdachts der Körperverletzung.”
Nach einer verbalen kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, in der der Ghanaer leicht verletzt wurde. Dies wurde als gefährliche Körperverletzung gewertet,
“dies werten wir als gefährliche Körperverletzung nach Paragraph 224 Strafgesetzbuch, weil es sich um eine gemeinschaftlich durchgeführte Tat handelt. Darüber hinaus gab es eine Gegenanzeige gegen den Vater, wegen einer einfachen Körperverletzung.”
Zusammenfassend ermittelt die Polizei nun wegen “Beleidigung, gefährlicher und einfacher Körperverletzung sowie des Verdachts der Volksverhetzung”. Für Landfriedensbruch wird dagegen nicht weiter ermittelt. Trotz der Richtigstellung ist zu beachten, dass die angeblich angegriffene Tochter ärztlich behandelt wurde.
“Kinder kommen bei einem solchen Geschehen, aber auch bei einem Unfall grundsätzlich ins Krankenhaus”, betonte Lembke abschließend.
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