Von Susan Bonath
In Deutschland entwickelt sich eine zunehmend kritischere Beobachtung der öffentlichen Meinungen durch die Ampel-Regierung. Der Verfassungsschutz hat eigens die Kategorie “Delegitimierung des Staats” eingeführt, um jene zu überwachen, die von der offiziellen Linie abweichen. Die Grenzen zwischen Wahrheit und “Desinformation”, sowie zwischen Gut und Böse, scheinen staatlich festgelegt zu werden. Seit 2022 kann eine Positionierung gegen die offizielle Kriegslinie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nun droht eine Gesetzesverschärfung, nach der jede öffentliche Äußerung, die von politischen oder staatlichen Akteuren als “psychisch beeinträchtigend” empfunden werden könnte, streng bestraft werden soll.
Potenzielle “Gemeinwohlgefährder”
Ein Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht vor, den strafrechtlichen Schutz für Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte und sonstige Amtsträger zu stärken. Unter diese Kategorie fallen unter anderem Stadträte, Verwaltungsbeamte oder EU-Politiker. Das Bundeskabinett hatte diesen Entwurf bereits Anfang September als Reaktion auf einen Messerangriff in Solingen im Rahmen eines neuen “Sicherheitspakets” beschlossen und der Bundestag soll darüber beraten.
Die geplanten rechtlichen Änderungen würden es ermöglichen, dass Personen, die Entscheidungsprozesse von Amtsträgern “gemeinwohlgefährdend” beeinflussen, mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen müssen. Der Begriff des “potenziellen Gemeinwohlgefährders” wird eingeführt.
Theoretisch psychisch belastend
Der Gesetzentwurf enthält viele ungenaue Formulierungen. Diskutiert werden Phänomene wie Hass und Gewalt, die angeblich ausreichend sind, um eine “psychische Belastung” bei Amtsträgern hervorzurufen. Kritische Äußerungen in sozialen Medien oder bei öffentlichen Versammlungen könnten künftig als “Störung” oder “psychische Belastung” interpretiert werden, was empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.
“Unerwünschte Kontaktaufnahme”
Die Bundesregierung, unterstützt von Justizminister Buschmann, verschärft die Regelungen noch weiter. Der Bundesrat fordert sogar, dass jede unerwünschte räumliche oder digitale Annäherung an politische und staatliche Funktionsträger unter Strafe gestellt wird, um Amtsträger vor jeder möglichen Störung zu schützen.
Präventivstrafen für “hypothetische Kausalverläufe”
Die “Neue Richtervereinigung” sieht das geplante Gesetz kritisch und warnt vor einer inkonsistenten Gesetzgebung, in der hypothetische Kausalverläufe eine schuldunabhängige Haftung bedingen könnten. Der Anwendungsbereich des Gesetzes wäre somit unvorhersehbar und könnte jegliche kritische Meinungsäußerung kriminalisieren.
Maulkorb für eine kritische Bevölkerung
Der wahre Zweck dieses Gesetzentwurfs scheint weniger der Schutz von Funktionsträgern zu sein, sondern vielmehr ein Instrument, um kritische Stimmen der Bevölkerung zu unterdrücken. Das Gesetz könnte jede politische Unzufriedenheit als “Gemeinwohlgefährdung” einstufen und zu einer drastischen Strafverfolgung führen, wodurch der letzte Rest von Demokratie gefährdet wäre.
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