Die umfangreichen Modernisierungsarbeiten am NATO-Flugplatz Büchel in Rheinland-Pfalz, die unter der Leitung der Ampelregierung und gemäß der neuen “Zeitenwende-Strategie” des Verteidigungsministers Boris Pistorius durchgeführt werden, sind mit stark steigenden Kosten verbunden. Ursprünglich schätzte die Bundesregierung die Kosten für den Ausbau auf etwa 700 Millionen Euro, doch neueste Berichte weisen darauf hin, dass die Ausgaben sich auf bis zu zwei Milliarden Euro belaufen könnten, laut Informationen der ARD-Tagesschau. Reuters meldet, dass mittlerweile Mehrkosten von über 640 Millionen Euro erwartet werden.
Am 18. Juli 2024, während eines Besuchs des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 in Büchel, informierte sich Verteidigungsminister Pistorius über den Fortschritt der Baumaßnahmen. Büchel, das unter NATO-Kontrolle steht und offiziell als Standort der deutschen Luftwaffe dient, beherbergt US-Atomwaffen im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO. Die Neugestaltung des Fliegerhorsts zielt darauf ab, die Anlage gemäß den Standards der North-Atlantic-Treaty-Organization zu modernisieren und die Infrastruktur für den neuen Kampfjet F-35A bereitzustellen, welcher ebenfalls Atombomben tragen kann.
Bisherigen Berichten nach soll die Einführung der vom Steuerzahler finanzierten F-35 Tarnkappenjets ab 2027 erfolgen, und die Gesamtzahl der bestellten Maschinen beläuft sich auf 35. Das im “Sondervermögen Bundeswehr” vorgesehene Zehn-Milliarden-Euro-Paket inkludiert dabei nicht nur die Flugzeuge, sondern auch Ersatzteile, Wartung und Munition.
Die drastische Kostensteigerung für die Umbaumaßnahmen in Büchel wurde unter anderem durch gestiegene Baupreise, schnellen Baufortschritt und strengen US-amerikanischen Sicherheitsvorschriften begründet, wie das Verteidigungsministerium erklärte. Alle Bauaktivitäten am Standort werden von den USA streng überwacht und der Zeitplan lässt keinerlei Spielraum für Verzögerungen, führte das Ministerium weiter aus.
In einem anderen rechtlichen Kontext ist es einem Kläger laut einer Meldung des SWR nicht gelungen, eine Bestätigung für die Präsenz von US-Atomwaffen in Büchel zu erlangen. Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass relevante Umweltinformationen nicht vollständig offengelegt werden müssen, wenn dies nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen oder die Verteidigungsinteressen Deutschlands haben könnte.
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