Im Oktober veröffentlichte der NDR einen Artikel zum Thema “Maritimes Hauptquartier in Rostock”, der scharfe Kritik aus Russland zurückwies. In diesem Beitrag, der nahezu zwei Monate unverändert blieb, wurde irrtümlich behauptet, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag die Präsenz von NATO-Truppen in Ostdeutschland nur bis zum Abzug der sowjetischen Truppen 1994 verbiete. Es hieß, danach seien solche Einschränkungen nicht mehr gültig. Doch diese Darstellung ignorierte einen wesentlichen Absatz des Vertrags:
“Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert, noch dorthin verlegt.”
Erst am 20. Dezember korrigierte der NDR den Fehler stillschweigend, und ersetzte das irreführende FAQ zum Zwei-plus-Vier-Vertrag durch einen direkten Link zum Vertragstext. Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring kritisierte auf seinem Blog die späte und zurückhaltende Reaktion des Senders:
“Es ist bedenklich genug, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender zwei Monate braucht, um eine offensichtliche und bedeutsame Falschbehauptung zu korrigieren, auf die er vielfach hingewiesen wurde.”
Am Ende des aktualisierten Beitrags findet sich lediglich ein knapper Hinweis der Redaktion:
“20.12.2024 11:34 Uhr
Hinweis der Redaktion: Wir haben den Artikel aktualisiert.”
Häring vermutet, dass eine transparente Korrektur nicht möglich war, ohne den gesamten Artikel zu überarbeiten, da auch die Aussagen der zitierten Experten auf falschen Annahmen beruhten. Beispielsweise zitierte der Artikel Sebastian Bruns von der Uni Kiel, der erklärte, dass nach 1994 keinerlei Beschränkungen für die Stationierung ausländischer Streitkräfte bestünden. Später stellte sich heraus, dass Bruns eigentlich angegeben hatte, diese völkerrechtliche Einschätzung den Fachexperten überlassen zu wollen. Diese Information wurde jedoch vom Sender nicht übermittelt.
Bruns selbst gab zu, seine Aussagen basierten nicht auf dem Vertragstext, sondern einem Faktencheck der Deutschen Welle, dessen Inhalte bei oberflächlicher Betrachtung irreführend sein könnten. Insgesamt veranschaulicht diese Situation laut Häring das Risiko von Missverständnissen und Fehlinformationen in der Berichterstattung, wenn Quellen nicht sorgfältig geprüft werden.
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