Bis zum Jahr 2027 wird die Bundeswehr sechs sogenannte Heimatschutzregimenter mit insgesamt rund 6000 Soldaten aufstellen. Im Verteidigungsfall oder bei einer wie auch immer gearteten “krisenhaften Entwicklung” wären diese Sonderkommandos für den Schutz der baulichen Infrastruktur im Inland, aber auch der digitalen Infrastruktur zuständig. Über das weite Einsatzgebiet dieser Bundeswehrsoldaten berichtete am Mittwoch das Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd).
So sollen die Soldaten der Heimatschutzregimenter den zivilen Behörden bereits in Friedenszeiten Amtshilfe leisten. Eingesetzt würden sie bei schweren Unglücksfällen, bei nicht weiter definierten Terrorlagen und bei Pandemien. Gegenüber der Deutschen Presseagentur erklärte der Befehlshaber des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr, Generalleutnant André Bodemann, es müssten zukünftig sogar “deutlich mehr” Soldaten für den Heimatschutz zur Verfügung stehen: “Sechs Heimatschutzregimenter reichen nicht aus, um die verteidigungswichtigen Infrastrukturen zu schützen, wenn ich sie ausschließlich mit Heimatschutz schützen möchte.”
Laut rnd stellen der deutsche General und sein Kommando zurzeit die erste Version des Operationsplans Deutschland (OPLAN) fertig. Erstmals seit dem Kalten Krieg werde dabei die Verteidigung neu konzipiert. Das Dokument soll Hunderte Seiten umfassen und strenger Geheimhaltung obliegen. Die erste Version sei bis Ende März fertig.
Kooperationsgebot mit NATO-Verbündeten und mit zivilen deutschen Behörden aufgrund akuter Bedrohungen schon in Kraft
Die Planung umfasse auch die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit Polizei, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten. Für die Bereitstellung von Transport und Energie soll auch die Logistik- und Energiebranche in die Planung eingebunden werden. Im Kriegsfall würden wesentliche Teile der Bundeswehr an der NATO-Ostflanke eingesetzt. Deshalb benötige man für die Lage im Innern die Heimatschutzkommandos, so eine der Grundideen.
Aufgrund seiner geografischen Lage gelte Deutschland im Kriegsfall als “Drehscheibe” der NATO. Die Bundeswehr müsse sich bei der Planung auch an den Anforderungen seitens der NATO-Verbündeten orientieren und an deren Unterstützungsbedarfen bei Truppenaufmärschen. In der Verkehrsinfrastruktur gäbe es noch Defizite, stellte der Generalleutnant fest.
Man sei dabei das zu evaluieren. Bodemann spezifizierte die Ertüchtigungsaufgaben für den Kriegsfall: “Welche kritische Verkehrsinfrastruktur gilt es zu ertüchtigen. Das ist eine der Herausforderungen. Wir alle wissen: Ertüchtigung von Brücken, Neubau von Brücken und Tunnels kostet viel Geld.” Die Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Kräften sei schon bei der Vorbereitung auf Ernstfälle von zentraler Bedeutung.
“Je besser wir vernetzt sind, desto früher können wir Bedrohungen erkennen und desto besser können wir uns gegen diese Bedrohungen schützen”, so der Bundeswehrbefehlshaber. Neben der Polizei und dem Verfassungsschutz beträfe die Kooperation mit der Bundeswehr auch viele andere zivile Akteure im Land – alle “Sensoren, die wir in Deutschland haben”. Das Kooperationsgebot gelte “schon jetzt, also unterhalb von einem Kriegszustand, von einem Spannungsfall oder dem Verteidigungsfall, von Artikel 5 der NATO, weil wir jetzt schon Bedrohungen sehen”.
In einigen deutschen Regionen sollen im Herbst Kooperationsübungen von zivilen Einrichtungen mit dem militärischen Sonderkommando durchgeführt werden. Dabei werde man das Zusammenspiel von Militär, Blaulichtbehörden und Zivilstellen praktischen Belastungsproben aussetzen.
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