Am vergangenen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag bedeutende Änderungen in den Bereichen Miet- und Wohnungseigentumsrecht beschlossen. Ziel ist es, Mietern den Einsatz von Solarmodulen für “Balkonkraftwerke” einfacher zu gestalten. Diese Änderungen klassifizieren “Steckersolargeräte” fortan als bauliche Veränderungen, die einer Genehmigung bedürfen, auf die Mieter nunmehr einen rechtlichen Anspruch haben.
Früher durften Vermieter oder bei Eigentumswohnungen die Eigentümergemeinschaft (WEG) die Installation solcher Anlagen auch ohne spezifische Begründung abweisen. Die neuen Bestimmungen gewähren jedoch jetzt den Vermietern und der WEG ausschließlich ein Mitspracherecht bezüglich der Installationstechnik der Solarmodule eines Steckersolargerätes, nicht however genau über die Entscheidung zur Installation selbst.
Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden, jedoch wird dessen Zustimmung erwartet.
In Deutschland sind laut dem Marktstammdatenregister momentan etwa 563.000 Balkonsolaranlagen in Gebrauch. Diese kleinen Anlagen koppeln Solarpaneele über spezielle Wechselrichter direkt mit dem heimischen Stromnetz. Der dadurch produzierte Solarstrom kann den Eigenverbrauch der Mieter erheblich senken und somit die Stromkosten reduzieren. Allfällig produzierter Überschussstrom wird in das öffentliche Netz geleitet. Eine finanzielle Entschädigung für ins Netz eingespeiste Überschüsse ist in der Regel nicht vorgesehen, da die Mengen die bürokratischen Aufwände nicht rechtfertigen.
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