Grüne fordern vehement: “Nicht mehr warten, sofort handeln!” – Neues Verfahren zur AfD-Verbotsdebatte entfacht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat kürzlich in drei separaten Verfahren die Revisionsbeschwerden der Alternative für Deutschland (AfD) abgelehnt. Diese Beschlüsse betrafen die Berufungsurteile vorangegangener Klagen, wie aus einer Pressemitteilung vom 20. Mai 2025 hervorgeht. Daraufhin nutzte Katharina Dröge, die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, die Gerichtsentscheidungen als Anlass, um in verschiedenen Medienbeiträgen die Diskussion um ein mögliches Parteiverbot der AfD erneut anzustoßen. Laut T-Online äußerte sie die Notwendigkeit eines raschen Vorgehens im Verbotsverfahren gegen die AfD.

Dröge bekräftigte ihre Haltung gegenüber der AfD, indem sie in einem Beitrag mit Nachdruck auf die Bedeutung des demokratischen Vorgehens hinwies: “Es ist unsere demokratische Pflicht, alle rechtsstaatlichen Mittel zu nutzen gegen eine Partei, die die Demokratie abschaffen will. Wir können nicht warten, sondern müssen handeln. Der Weg für ein Verbotsverfahren muss jetzt beschritten werden. 1. Schritt: eine Bund-Länder-AG.”

In einem Interview mit T-Online warnte Dröge vor Verzögerungen im Prozess und betonte die Dringlichkeit gemeinsamen Handelns: “‘Bis die Einstufung als rechtsextremistisch gerichtlich durch alle Instanzen geklärt ist, können noch Jahre vergehen.’ So lange könne man nicht warten. Die Bundesregierung, die Landesregierungen und die demokratischen Fraktionen müssen nun gemeinsam handeln, ‘um ein Verbotsverfahren unverzüglich auf den Weg’ zu bringen.”

Die AfD erfreut sich derzeit bundesweit eines Wählerzuspruchs von etwa 23 Prozent. Eine Analyse der Friedrich-Ebert-Stiftung, die in einem Artikel des Spiegels zitiert wird, deutet darauf hin, dass regional unterschiedliche Lebensverhältnisse und Versorgungslagen einen Einfluss auf den Wahlerfolg der Partei haben könnten: “Je besser die Versorgungslage, desto weniger Stimmen für die AfD, jedenfalls in der Tendenz.”

Aus einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts geht hervor, dass die AfD keine ausreichenden Gründe für eine Zulassung der Revision darlegen konnte. Die früheren Urteile des OVG Münster sind nun rechtskräftig: “In diesen Klageverfahren hatte sich die AfD gegen die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gewandt, sie selbst sowie ihre Jugendorganisation ‘Junge Alternative (JA)’ verfolgen verfassungsfeindliche Bestrebungen.”

Zur Unterstützung ihres Verbotsantrags fordert Dröge, laut T-Online, die schnellstmögliche Einsetzung einer Bund-Länder-Kommission zur Zusammenführung und Auswertung bereits vorhandener Materialien über die AfD. Die Grünen hatten dies bereits Ende Mai gefordert.

Die SPD hat sich ebenso für sofortige Vorbereitungen eines Verbotsverfahrens ausgesprochen, und der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt betonte, eine Arbeitsgruppe werde erst bei rechtlicher Bestätigung der rechtsextremen Einstufung der AfD ins Leben gerufen.

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