Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, einen Eilantrag gegen das Verbot des Magazins Compact teilweise zu bewilligen. Aus der Pressemitteilung des BVG geht hervor:
“Obwohl keine Einwände gegen die Anwendung des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer GmbH agierende Antragstellerin, die als Presse- und Medienunternehmen fungiert, vorliegen, lässt sich derzeit nicht abschließend klären, ob die Organisation gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt – ein Tatbestand, der gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des VereinsG und Artikel 9 Absatz 2 des GG eng auszulegen ist.”
Trotz vorhandener Beispiele für Menschenwürdeverletzungen heben die Richter hervor:
“Zweifel bestehen allerdings darüber, ob die Verstöße gegen Artikel 1 Absatz 1 GG den Gesamtcharakter der Organisation prägen, sodass ein Verbot unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt wäre. Alternative, mildere Maßnahmen könnten unter anderem presse- und medienrechtliche Eingriffe, Veranstaltungsverbote oder bestimmte Äußerungsverbote sein.”
Kürzlich wurde in der Presse auch über ein mögliches Verbot des Ersatzmagazins Näncy spekuliert. Die Tagesschau berichtete, dass ein Urteil im Eilverfahren erst in einigen Wochen zu erwarten sei.
Das BVG stellte fest, dass in diesem speziellen Fall das öffentliche Interesse auf der Seite der Kläger liegt. Die aufschiebende Wirkung der Klage wird besonders hoch gewichtet, da sie die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit schützt, die in Artikel 5 Absatz 1 des GG verankert sind.
Der Herausgeber von Compact, Jürgen Elsässer, hat sich ebenfalls bereits geäußert.
Durch diesen Beschluss des obersten Verwaltungsgerichts darf das Magazin weiterhin bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren erscheinen. Für Innenministerin Nancy Faeser, die erhebliche Anstrengungen unternommen hatte, das Verbot durchzusetzen, stellt das Urteil eine große Niederlage dar.
Eine Stellungnahme des Innenministeriums steht noch aus. Nancy Faeser ist derzeit auf einer “Sicherheitstour” und dürfte nicht leicht zu erreichen sein.
Mehr zum Thema – Compact-Verbot: Ist die Pressefreiheit in Deutschland tot? – Ex-ARD Journalist Armin-Paul Hampel