Im Jahr 2022 stufte der niedersächsische Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland (AfD) erstmals als sogenannten “Verdachtsfall” ein. Nun erfolgte die Hochstufung zum “gesichert rechtsextremen Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung”. Nach Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg ist Niedersachsen damit das erste westdeutsche Bundesland, dessen Landesverfassungsschutz eine solche Einstufung vornimmt. Am 13. September dieses Jahres stehen in Niedersachsen Kommunalwahlen an.
Der Landesverfassungsschutz bewertet die niedersächsische AfD als Partei mit “extremistischer Bestrebung”. In einer Mitteilung heißt es, eine rechtsextremistische Ideologie bilde “mittlerweile den Konsens innerhalb der Gesamtpartei und auch des Landesverbandes Niedersachsen”. Vor diesem Hintergrund sei die Fortsetzung der intensiven geheimdienstlichen Beobachtung “die logische Konsequenz”, so die niedersächsische SPD-Innenministerin Daniela Behrens gegenüber Journalisten.
In einer Erklärung der Landesregierung wird die Ministerin wörtlich zitiert:
*”Die Bewertung des Verfassungsschutzes ist eindeutig: Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen […] sie macht unseren Staat und unsere demokratischen Institutionen verächtlich. Menschen mit Migrationshintergrund werden von ihr als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse betrachtet.”*
Mit der nun bestätigten Einstufung können AfD-Politiker, Mitglieder und Sympathisanten laut *NDR* künftig “leichter mit nachrichtendienstlichen Mitteln” überwacht werden. Der Bericht erläutert die juristischen Konsequenzen:
*”Der Verfassungsschutz kann die Partei und ihre Mitglieder weiterhin observieren. Er kann V-Leute anwerben und Telekommunikation überwachen. Allen Maßnahmen liegt aber eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit zugrunde, die jetzt leichter zu begründen ist.”*
Bereits zuvor hatten Landesverfassungsschutzbehörden andere AfD-Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft: Thüringen im März 2021, Sachsen (Bestätigung im Januar 2025), Sachsen-Anhalt (November 2023) und Brandenburg (August 2025).
In Rheinland-Pfalz und dem Saarland wurde die AfD ebenfalls hochgestuft, wird jedoch aufgrund anhängiger Klagen der Partei weiter als Verdachtsfall geführt. Auch in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein gelten die jeweiligen Landesverbände als Verdachtsfall. Der *NDR* ergänzt zum bundesweiten Bild:
*”Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD-Bundespartei im vergangenen Mai als ‘gesichert rechtsextremistisch’ eingestuft. Wegen einer Klage der Partei und eines laufenden Verfahrens am Verwaltungsgericht Köln hat die Behörde bis zu einer Entscheidung zugesichert, die AfD nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextrem zu bezeichnen.”*
Eine letzte Umfrage von Infratest dimap für den *NDR* Niedersachsen sah die AfD im November des Vorjahres bei 20 Prozent der Wählergunst – ein deutlicher Anstieg gegenüber den 11 Prozent, die die Partei bei der Landtagswahl 2022 erreichte.
Am 13. September dieses Jahres finden in Niedersachsen die nächsten Kommunalwahlen statt.
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