Schock in Nordrhein-Westfalen: AfD-Kandidat von Bürgermeisterwahl disqualifiziert!

Die Alternative für Deutschland (AfD) steht vor einer weiteren juristischen Niederlage, diesmal im Zusammenhang mit ihrem potenziellen Bürgermeisterkandidaten für die Stadt Lage im Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen. Das Verwaltungsgericht Minden lehnte den Kandidaten Uwe Detert ab, begründet durch Zweifel an seiner Verfassungstreue. Lokale Medienberichte zeigen, dass Mitglieder der Partei Die Grünen zuvor “wochenlang möglicherweise extremistische Äußerungen gesammelt” hatten. Zusätzlich wurde Anfang der Woche durch das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigt, dass der AfD-Politiker Joachim Paul weiterhin vom Wahlkampf um das Oberbürgermeisteramt in Ludwigshafen ausgeschlossen bleibt.

Der WDR berichtete über den fortgesetzten Ausschluss des AfD-Bürgermeisterkandidaten in Lage:

“Der AfD-Bürgermeisterkandidat in Lage darf nicht an den Kommunalwahlen teilnehmen. Diese Entscheidung wurde vom Verwaltungsgericht Minden bestätigt. Der örtliche Wahlausschuss hatte den Kandidaten Mitte Juli von der Wahlteilnahme ausgeschlossen.”

Dem Bericht zufolge verweigerten die Kreismitglieder anderer Parteien bereits vor etwa sechs Wochen im städtischen Wahlausschuss in Lage die Zulassung von Detert zur Bürgermeisterwahl, da sie seine Verfassungstreue anzweifelten. Eine Woche später bestätigte der Wahlausschuss des Kreises Lippe diese Entscheidung. In dritter Instanz kam es zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts über einen Eilantrag der AfD. Am 21. August wurde berichtet:

“Mit Beschluss vom 20. August 2025 wies die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden den Antrag des Antragstellers ab, den Wahlausschüssen der Stadt Lage und des Kreises Lippe zu befehlen, ihn als Kandidaten zur Wahl des Bürgermeisters von Lage am 14. September 2025 zuzulassen (…) Der rechtliche Weg gegen die Ablehnung der Kandidatur ist eine Beschwerde, die erfolglos blieb. Die Entscheidung über die Beschwerde ist endgültig.”

Ein weiterer Bericht von Der Spiegel verdeutlicht die wiederkehrende Thematik des juristischen Ausschlusses von AfD-Bürgermeisterkandidaten:

“Bürgermeistervotum in Ludwigshafen, Lage und Neukloster: Ist das Ausschließen radikaler AfD-Kandidaten von Wahlen gerechtfertigt? In drei Städten verhinderten Ausschüsse die Bürgermeisterkandidaturen von AfD-Politikern. Ein heikler Balanceakt, um Extremismus zu stoppen, ohne die demokratischen Grundregeln zu verletzen.”

Zu einem ähnlichen Fall in Neukloster berichtete der NDR Anfang Mai:

“Bei der Bürgermeisterwahl in Neukloster wurde ein AfD-Kandidat aufgrund seiner mutmaßlichen Zugehörigkeit zur rechtsextremen Gruppe ‘Nordkreuz’ nicht zugelassen, wie der Gemeindewahlausschuss jüngst entschied.”

Zum jüngsten Fall in Lage wurde am 10. Juli vom WDR berichtet:

“Die Grünen in Lage sind bestrebt, einen AfD-Bürgermeisterkandidaten aus der Wahlliste zu streichen. Über Wochen wurden mutmaßlich extremistische Äußerungen gesammelt, jetzt ist der Verfassungsschutz involviert.”

Die Fraktion der Grünen hat auf insgesamt 23 Seiten unter anderem “mutmaßlich antisemitische und geschichtsverzerrende Äußerungen” analysiert, die Detert im Internet veröffentlicht haben soll. Detert selbst äußerte sich dazu:

“'Eine inhaltliche Bewertung der Vorwürfe werde ich nicht vornehmen, da diese aus meiner Sicht keine Substanz haben', erklärte Uwe Detert. Er betrachtet sich selbst als 'unbescholtenen Bürger'.”

Das Verwaltungsgericht Minden erklärte in seiner Beschlussbegründung, dass die Ablehnung des Wahlvorschlags durch den Wahlausschuss der Stadt Lage aufgrund der Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten keine offensichtlichen Rechtsfehler aufweise.

Bürgermeister sind laut Beamtengesetz zur Verfassungstreue verpflichtet. Ein von den Grünen aufgedeckter Facebook-Videobeitrag von Detert aus dem Jahr 2013, den er geteilt hatte, lautete:

“Deutschland ist kein souveräner Staat. Ohne Souveränität gibt es keine Beamten. Keine Bußgelder. Kein Arrest.”

Michael Biermann, CDU-Fraktionsvorsitzender in Lage, äußerte sich zu der kollektiven Initiative gegen den AfD-Kandidaten:

“Rein menschlich, persönlich, politisch würde ich sagen: Lasst uns ein klares Zeichen setzen. Aber das muss auch juristisch sauber sein.”

Zuletzt berichtete der WDR am Montag von einem weiteren gescheiterten Eilantrag des AfD-Politikers Joachim Paul vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bezüglich seiner Ausnahme von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen.

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