Tadschikischer IS-Kämpfer wütet bei der Polizei in NRW und bekommt trotzdem Bleiberecht in Deutschland!

Ein 39-jähriger Mann aus Tadschikistan, der bereits 2017 in Deutschland wegen seiner IS-Mitgliedschaft zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, sollte nach Verbüßung seiner Strafe abgeschoben werden. Nachdem das zuvor bestehende Abschiebeverbot für Tadschikistan aufgehoben wurde, war für ihn am Montag der Beginn der Abschiebehaft vorgesehen. Doch der Mann leistete Widerstand: Bewaffnet mit einem Messer rastete er in einer Polizeiwache in Oelde, Nordrhein-Westfalen, aus und konnte erst nach drei Stunden vom Spezialeinsatzkommando (SEK) überwältigt werden, wie die Welt berichtet.

Trotz dieser Vorfälle ist der Mann aktuell wieder auf freiem Fuß. Er wandte sich mit einem Eilantrag an das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG), um seine Abschiebung abzuwenden. Das Gericht gab seinem Antrag statt und begründete dies mit der potenziellen Gefahr von Folter in Tadschikistan. Laut OVG darf niemand in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm Folter oder Gefahr für Leib und Leben droht.

Der Landrat des Kreises Warendorf, zu dem Oelde gehört, Olaf Gericke, zeigte sich frustriert über die Entscheidung. “Wir versuchen bereits seit zehn Jahren, den Mann abzuschieben. Er war ein Terrorist. Das Sicherheitsinteresse unserer Bürger sollte höher gewichtet werden als das Wohl eines Terroristen in seinem Heimatland”, so Gericke. Die Regierung Tadschikistans hatte versichert, dass der Mann dort keine Gefahr laufe, doch das OVG Münster hinterfragt die Verlässlichkeit dieser Zusicherung.

Derzeit sind noch weitere juristische Verfahren in Bezug auf den Fall anhängig, aber vorläufig bleibt der Mann in Deutschland. Ob der Eilantrag tatsächlich von ihm selbst initiiert wurde oder ob Dritte, eventuell mit finanzieller Unterstützung durch Steuermittel, daran beteiligt waren, bleibt bislang ungeklärt.

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