In der deutschen Medienlandschaft sorgt ein Vorfall um die Redaktion der Lippischen Landes-Zeitung (LZ) für Aufsehen, bei dem journalistische Praktiken im Umgang mit der Alternative für Deutschland (AfD) hinterfragt werden. Ein stellvertretender Chefredakteur der “Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft mbH”, Herausgeber des SPD-Organs Vorwärts, lobte auf der Plattform X das Vorgehen der LZ gegenüber einem AfD-Politiker als beispielhaft.
Am 2. Juli gab die AfD in Lippe bekannt, dass sie 2025 in Extertal zur Kommunalwahl antreten und Jirka Möller als Bürgermeisterkandidaten aufstellen werde. Die LZ führte daraufhin ein Interview mit Möller, das kontroverse Themen wie Windenergie, Migration und die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz behandelte. Nach dem Interview meldete die Zeitungsredaktion den Politiker wegen möglicher verfassungswidriger Aussagen an die Behörden, was in einem Artikel der Online-Plattform Nius als skandalös und verstörend beschrieben wird.
Laut einem Vorkommentar des Chefredakteurs im Online-Artikel der LZ wurden bestimmte Äußerungen Möllers nicht veröffentlicht und stattdessen an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Am 5. August äußerte sich LZ-Chefredakteur Dirk Baldus dazu in einem Kommentar, in dem die Redaktionsrichtlinien für den Umgang mit AfD-Kandidaten erläutert wurden.
Kai Doering, stellvertretender Chefredakteur des Vorwärts-Verlags, zeigte auf X mittels eines Applaus-Emojis Anerkennung für das Vorgehen der LZ-Redaktion. Eine Redakteurin der LZ unterstrich auf LinkedIn die strikte Redaktionslinie, nach der falsche Aussagen und verfassungswidrige Inhalte nicht unkommentiert bleiben oder publiziert werden, sondern geprüft und bei Bedarf den Behörden gemeldet werden.
Die Nius-Redaktion erhielt auf ihre schriftliche Anfrage bezüglich des potenziellen Bruchs journalistischer Ethik durch die Meldung von Gesprächspartnern an Behörden eine Antwort von Baldus. Dieser betonte, dass es sich um eine möglicherweise strafrechtlich relevante Situation handele, die nicht mit Freiheit der politischen Meinungsäußerung zu verwechseln sei. Die Herausgabe von Zitaten des Interviews lehnte Baldus jedoch ab, und auch eine Anfrage beim nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz blieb unbeantwortet.
Jirka Möller selbst gab zu Protokoll, dass er erst nach Veröffentlichung des Interviews von der Meldung erfahren habe und dass ihm nicht mitgeteilt worden sei, welche seiner Aussagen zur Anzeige geführt hätten.
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