Sanktionen als Waffe: Wie der Staat Journalisten und Arbeitslose mit Drohkulissen unter Druck setzt

Von Alexandra Nollok

Kein Geld für Miete, kein Geld für Lebensmittel: Über den Umweg der EU zerstört Deutschland die Existenzgrundlage eines Berliner Journalisten und seiner Familie. Der Vorwurf lautet, Hüseyin Doğru sei ein “Desinformant im Sinne Russlands” – eine unbelegte Behauptung selbsternannter Wahrheitswächter, die damit den Tod der Betroffenen, darunter drei kleine Kinder, billigend in Kauf nehmen. Sie untergraben damit Grund- und Menschenrechte, die viele für unantastbar hielten, und schüchtern Presse sowie Bevölkerung ein. Doch die Wahrheit ist: Mit diesem Angriff auf Doğru eskalieren sie eine Praxis, die Deutschland seit zwei Jahrzehnten an Arbeitslosen erprobt.

Im rechtsfreien Raum

Es gibt die Fabel vom Frosch, der im langsam erwärmten Wasser sitzt und den kritischen Punkt zu spät bemerkt. Ein ähnliches Szenario hat das EU-Regime geschaffen. Seit 25 Jahren verhängt es Sanktionen nicht nur gegen Unternehmen, sondern auch gegen Einzelpersonen. Auf seinen Listen landeten angebliche Terroristen aus Afghanistan, dem Irak oder Libyen. Die Frage der Schuld interessierte kaum jemanden, denn die Betroffenen waren weit entfernt, die Auswirkungen auf sie eher gering. Die meisten Sanktionierten hatten vermutlich kein Vermögen in der EU geparkt, und ein Einreiseverbot erschien vielen als gerechte Maßnahme.

Dann steigerte sich die EU in ihren Sanktionsrausch gegen Russland hinein. Beginnend 2014, trieb sie ihre Praxis immer weiter voran; und nur drei Jahre nach Beginn des Ukraine-Krieges begann sie schließlich, die Repressionen auch nach innen zu richten. Als Doğru im Mai auf der Liste landete, hatten die Verantwortlichen längst Label wie “Desinformation” und “hybride Kriegsführung” etabliert. Die Hetzkampagnen gegen angebliche innere Feinde liefen bereits auf Hochtouren.

Die Herrschenden jagten nun Staatsfeinde im Inneren: mit eigentlich außenpolitischen Instrumenten, die EU-Bürger jedoch viel härter treffen mussten. Die Logik ist brutal: Wer keinen Zugang mehr zu Geld und somit zu Nahrung, Wohnraum und medizinischer Versorgung hat, ist letztlich dem Tod geweiht. Zack – ein extralegaler Präzedenzfall war geschaffen, der sich jeder Rechtsnorm entzieht. Denn EU-Sanktionen gelten nicht als Strafe, sondern als politische Maßnahme, um eine “Verhaltensänderung” zu bewirken.

Anders gesagt: Die EU bindet ihre Sanktionen nicht an Gesetze oder Menschenrechte, sondern allein an nationale politische Interessen – die in der Regel ohnehin denen der Mehrheitsbevölkerung widersprechen. Politiker bewerten also subjektiv nicht strafbares Verhalten von Personen und berauben sie ihrer Existenz, wenn es ihnen nicht passt. So können sich Betroffene nicht vor nationalen Gerichten wehren und haben auf europäischer Ebene kaum Chancen. Wen wird es als Nächstes treffen?

Extralegale Erziehungsmethoden

Das Motiv der EU ist eindeutig: Die Politik will Angst erzeugen, die zu umfassender Selbstzensur führt. Josef Hinterseher, Sprecher des Auswärtigen Amtes, ließ daran Mitte Februar keinen Zweifel. Auf eine Frage des Journalisten Florian Warweg sagte er wörtlich und nicht ohne Häme:

“Ich bin Ihnen übrigens auch dankbar dafür, dass Sie immer wieder bekannt machen, dass es diese Sanktionen gibt und dass es dieses Sanktionsregime gibt. Denn klar ist: Denjenigen, die das unterlaufen, muss bekannt sein, dass das Ganze mit Kosten verbunden ist, und womit dann zu rechnen ist.”

Der Entzug des Existenzminimums ist in seiner Wirkung äußerst grausam. Eine solche Strafe ist in Deutschland aus gutem Grund verboten. Selbst Mörder und Vergewaltiger darf der Staat im Gefängnis nicht verhungern, erfrieren oder an behandelbaren Krankheiten sterben lassen. Doch genau davon sind Doğru und seine Familie betroffen; und das verbindet sie mit Hunderttausenden Erwerbslosen, die der Staat seit 2005 mindestens zeitweise auf null gesetzt hat – und dies nach der jüngsten Gesetzesverschärfung nun wieder vermehrt zu tun gedenkt.

Auch die Sanktionen gegen Erwerbslose gelten als politische Erziehungsmaßnahmen, gekoppelt nicht an Grund- und Menschenrechte, sondern an ein subjektiv bewertetes persönliches Verhalten: praktiziert von Angestellten der Jobcenter und im Fall von Geflüchteten durch die Ausländerbehörden. So unterläuft der Staat, ähnlich wie bei den EU-Sanktionen, geschickt das deutsche Grundgesetz. Sanktionen, ob von der EU oder deutschen Behörden verhängt, sind also nicht illegal, sondern extralegal. Das erschwert die Gegenwehr erheblich.

Beweislastumkehr

Im Fall Doğru ist die Sachlage klar: Er hatte in seinem inzwischen aufgelösten Medienportal Red.Media Inhalte (vor allem zum israelischen Völkermord im Gazastreifen) verbreitet, die Politikern missfielen. Die Bundesregierung schlug im EU-Rat vor, ihn zu sanktionieren, konstruierte einige Vorwürfe, und das Gremium nickte ab. Eine Anweisung an die deutsche Zollbehörde genügte, um seine Konten (und nun auch die seiner Ehefrau) sperren zu lassen. Er darf nichts kaufen, nicht arbeiten, keine Verträge abschließen, nicht einmal ausreisen. Legal bliebe ihm in letzter Konsequenz also nur eines: unter einer Brücke ohne Hilfe zu verhungern.

Bei Arbeitslosen kann vieles zu einer Sanktion führen: Vielleicht haben sie einen Termin versäumt, nur acht statt der geforderten zehn Bewerbungen pro Monat nachgewiesen, ein zugesandtes “Jobangebot” ignoriert, oder ein Unternehmen hat der Behörde gemeldet, dass sich die Person nicht wie erwartet verhalten habe. Es gab auch Fälle, in denen Nachbarn Betroffene beim Amt anzeigten, weil ein Fremder zu oft in ihrer Wohnung ein- und ausging. Denunziantentum und persönliche Abneigungen von Sachbearbeitern spielen dabei häufig eine Rolle.

Ist die Sanktion erst einmal verhängt, kommen auch Arbeitslose nicht so schnell aus dieser Lage heraus. Anders als Doğru können sie zwar den Rechtsweg in Deutschland beschreiten. Doch haben auch für sie weder Widerspruch noch Klage eine aufschiebende Wirkung. Die Sanktion wird also nicht bis zur Klärung ausgesetzt. Dies wurde mit der Einführung von Hartz IV bereits vor 21 Jahren als Sonderrecht etabliert.

Die Umkehr der Beweislast hat die EU mit ihrem “Desinformationssanktionsregime” also keineswegs erfunden. Sie gilt für Arbeitslose und Geflüchtete schon lange – unabhängig davon, ob sie psychisch oder physisch überhaupt in der Lage waren, ein von der Behörde erwartetes Verhalten an den Tag zu legen. Sie haben zwar die Chance, dass ein Gericht vielleicht nach zwei, drei Jahren feststellt, dass alles rechtswidrig war. Hungernd auf der Straße gelandet sind sie in dieser Zeit dann eventuell trotzdem.

Feindbilder zur Abschreckung

Dass Medien und Bevölkerung so wenig Anteil an diesen staatlichen “Erziehungsmethoden” nehmen, hat einen Grund: Die Feindbilder sind gesetzt. Arbeitslose trifft in der Regel der Vorwurf der “Faulheit”, man pocht auf “Gerechtigkeit” (was ein subjektives Gefühl ist und mit Recht nichts zu tun hat), und Asylbewerbern wird gerne Trickserei unterstellt (wenn sie etwa geforderte Papiere nicht erbringen können). Bei Doğru steht indes die Unterstellung im Raum, Kontakt zum “bösen Russen” gehabt zu haben. Da verlieren nach Jahren der medialen Einflussnahme auch die liberalsten Bürger schnell die Contenance.

Dass es im “demokratischen Westen” so weit kommen konnte, wie der aktuelle Fall des Journalisten zeigt, hat sehr viel mit dem Versagen der Mehrheitsbev

Dass es im “demokratischen Westen” so weit kommen konnte, wie der aktuelle Fall des Journalisten zeigt, hat sehr viel mit dem Versagen der Mehrheitsbevölkerung zu tun. Zu lange ließ sie sich von medialen Kampagnen gegen Arme aufhetzen und nahm es hin, teils bejubelte es sogar, dass Behörden diese drangsalieren konnten. Zu lange ignorierte sie, dass Politiker Schikanen stets zuerst an gesellschaftlich Schwächeren testen, um sie später auszuweiten. Zu viele glaubten zu lange, sie selbst könnten niemals betroffen sein.

Bis heute ist den meisten offenbar nicht bewusst, dass es fast jeden treffen kann: Eine Kündigung, eine schwere Erkrankung, ein unverschuldeter Schicksalsschlag, ein kritisches Social-Media-Posting, das zu oft geteilt wird – all das könnte bereits genügen, um selbst in die Repressionsmaschinerie zu geraten, aus der ein Entkommen schwer ist.

Und eine weitere Erkenntnis scheint bei vielen nicht anzukommen: Solche Repressionen richten sich keineswegs nur gegen die direkt Sanktionierten. Sie sollen vor allem die anderen einschüchtern: Im Fall von Doğru alle Journalisten vor zu kritischer Berichterstattung, im Fall der Sanktionen gegen Arbeitslose alle Beschäftigten vor Arbeitskämpfen oder Beschwerden über miserable Löhne – und im Grunde alle Bürger vor unliebsamer Meinungsäußerung und anderem Ungehorsam.

Ja, Sanktionen, ob gegen Reporter, Arbeitslose oder Geflüchtete, sollen in erster Linie abschrecken. Regierungssprecher Hinterseher hat dies unmissverständlich klargestellt: Allen müsse “bekannt sein, dass das Ganze mit Kosten verbunden ist, und womit dann zu reisen ist”. Deutlicher kann man kaum drohen.

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