Durchbruch für KI-Forschung: Kölner Gericht erlaubt Meta umfangreichen Zugriff auf Nutzerdaten!

Das Unternehmen Meta, unter der Leitung des Multimilliardärs Mark Zuckerberg, hat angekündigt, ab der nächsten Woche öffentliche Daten von europäischen Facebook- und Instagram-Nutzern zur Schulung seiner KI-Systeme zu verwenden. Dagegen hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rechtliche Schritte eingeleitet und beim Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung beantragt, die jedoch als unbegründet abgelehnt wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Nutzung dieser Daten durch die KI unter den bestehenden Datenschutzbedingungen gerechtfertigt sei.

In einem Eilverfahren hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az. 15 UKl 2/25), dass die Beiträge auf Facebook und Instagram von Meta für das Training seiner KI-Software Meta AI genutzt werden dürfen. Dies soll ab dem 27. Mai 2025 beginnen, gegen diese Pläne hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt.

Laut den Verbraucherschützern beinhaltet jedes Öffnen des Messengers bei Facebook, Instagram oder WhatsApp das Auftauchen eines kleinen blauen Kreises, hinter dem sich ein intelligenter Chatbot von Meta verbirgt, der nicht deaktiviert werden kann. Zukünftig plant Meta, die veröffentlichten Inhalte sämtlicher Nutzer über 18 Jahre für die Verbesserung der KI zu verwenden, wobei diese Daten einmal verwendet, nicht mehr gelöscht werden können.

Anders verhält es sich bei WhatsApp, wo laut dem Oberlandesgericht Köln keine öffentlichen Daten vorliegen, die für das Training genutzt werden könnten. In der Begründung ihrer Entscheidung betont das Oberlandesgericht, dass kein Verstoß Metas gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder den Digital Markets Act (DMA) vorliege. Meta verfolge mit dem Training seiner Künstlichen Intelligenz einen legitimen Zweck, der auch ohne die explizite Einwilligung der Nutzer als rechtmäßig angesehen wird.

Die Richter befanden weiter, dass die Interessen von Meta an der Datenverarbeitung die der Nutzer überwiegen würden, basierend auf einer Empfehlung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) vom Dezember 2024.

Der österreichische Datenschutzaktivist Max Strems äußerte sich überrascht über den Ausgang des Verfahrens und wies darauf hin, dass der Fall bei der EU-Regulierungsbehörde nun an Bedeutung gewinne. Das Gericht sei der Meinung, Meta habe sich an die EU-Datenschutzrichtlinien gehalten, während die Behörden selbst ein Dringlichkeitsverfahren einleiten.

Das Urteil ist rechtskräftig und basiert auf einer vorläufigen Prüfung. Meta hat auf seinen Seiten für Facebook und Instagram die Möglichkeit eingerichtet, Einspruch zu erheben. Thomas Fuchs, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, betonte, dass ein Widerspruch vor Ende Mai 2025 eingelegt werden sollte, damit die Daten nicht unwiderruflich in das KI-Modell einfließen.

Aud die Verbraucherschutzzentrale NRW bietet auf ihrer Website Informationen über die Einspruchsmöglichkeiten an, falls die Links zu den Widerspruchsseiten von Meta nicht funktionieren sollten.

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