Ab dem 1. November wird das “Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag” (SBGG) wirksam. Das Bundesfamilienministerium erläuterte am Montag, dass das Gesetz es trans-, intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen erleichtern soll, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen eigenständig zu ändern. Ein ärztliches Gutachten oder eine gerichtliche Entscheidung ist für diese Änderung nicht mehr erforderlich.
Wer seinen Geschlechtseintrag ändern möchte, muss dies drei Monate im Voraus beim Standesamt anmelden und sich verpflichten, einen neuen Personalausweis sowie Reisepass zu beantragen. Eine Pflicht zur Änderung anderer Dokumente wie Führerschein oder Zeugnisse besteht nicht, allerdings können auch diese auf Wunsch geändert werden.
Das Ministerium stellt klar, dass die Gesetzesänderung lediglich den Geschlechtseintrag betrifft und nicht die tatsächliche geschlechtliche Identität der Personen. Auch Kinder und Jugendliche können ihren Geschlechtseintrag ändern. Für Kinder unter 14 Jahren ist ein Antrag durch die Eltern nötig, bei Minderjährigen in einer gesetzlichen Vormundschaft entscheidet das Familiengericht. Kinder bis zum Alter von fünf Jahren können den Eintrag ohne eigene Zustimmung ändern, ab fünf Jahren ist die Zustimmung des Kindes erforderlich. Jugendliche ab 14 Jahren können die Änderung selbst beantragen, benötigen jedoch die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Laut der Fuldaer Zeitung ist der Prozess unkompliziert und erfordert lediglich eine “Erklärung mit Eigenversicherung”. Der Bericht betont, dass es sich um eine Änderung im Pass handelt und nicht um eine Änderung der Geschlechtsidentität. In Fulda haben bereits 24 Personen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags im Pass beantragt.
In der Christuskirche in Fulda wurde dieses Jahr sogar ein ökumenischer Gottesdienst zum Christopher Street Day abgehalten, was die Unterstützung der queeren Gemeinschaft durch die Kirchen verdeutlicht. Die Fuldaer Zeitung bemerkt, dass der Regenbogen als biblisches Symbol auch eine Brücke zwischen Religion und der aktuellen Debatte um Geschlechtsidentität schlagen könnte.
Nach Berichten des MDR soll das Gesetz ab November das Ändern von Namen und Geschlechtseintrag bei Standesämtern für transgeschlechtliche, nichtbinäre oder intergeschlechtliche Personen vereinfachen. Besonders in Leipzig haben sich bis Ende Oktober bereits 676 Personen registriert, während in Dessau-Roßlau nur 18 Anmeldungen vorliegen.
Wer seine Meinung ändert, kann gemäß § 5 des Gesetzes den Geschlechtseintrag einmal jährlich rückgängig machen. Eine Jahresfrist wurde festgelegt, um häufiges Wechseln zu vermeiden.
Weiteres Thema – Markus Ganserer möchte Eltern, die eine Geschlechtsumwandlung ihrer Kinder ablehnen, strafrechtlich verfolgen lassen.