Kampf um die Meinungsfreiheit entbrannt: Der spektakuläre Prozess gegen das “Compact”-Magazin beginnt!

Vor knapp einem Jahr veranlasste die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein Verbot gegen das regierungskritische Magazin Compact und leitete umfassende Razzien gegen den Herausgeber Jürgen Elsässer sowie seinen Verlag ein. Ein ursprünglich für Februar geplanter Gerichtstermin wurde verschoben, und heute Morgen begann die Verhandlung über das Verbot der als “rechtsextrem” klassifizierten Publikation.

Bereits während des Pfingstwochenendes wurde in den Medien intensiv über den bevorstehenden Prozess berichtet. Die Durchsuchungsaktionen im vergangenen Juli hatten bereits international für Aufsehen gesorgt, und es wird erwartet, dass das Gerichtsverfahren ähnliche Beachtung findet. Laut einer Pressemitteilung von Compact hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen großen Verhandlungssaal mit 200 Plätzen bereitgestellt, ein Hinweis auf das erhebliche öffentliche Interesse an dem Fall.

Der Deutschlandfunk bezeichnete das Magazin bereits im Vorfeld als zentrale Plattform der Neuen Rechten in Deutschland und als bevorzugtes Medium der AfD. Die zentralen Thesen vieler Artikel seien, dass “Ausländer gleich Kriminelle” seien und “Migranten, insbesondere Muslime, nicht als ‘echte’ Deutsche” angesehen würden. Zudem werde regelmäßig dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner eine Plattform geboten.

Das Bundesinnenministerium unter Faeser hatte nicht nur die Zeitschrift, sondern auch eine damit verbundene Filmproduktionsfirma verboten. Die Zeitschrift und ihr öffentliches Erscheinen in sozialen Medien seien “klar gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet”, erklärten Faeser und ihr Ministerium. Weiterhin warf man Compact vor, die Vorstellung eines “ethnisch reinen Volkes” zu propagieren, manipulativ gegen Migranten zu agieren und die demokratischen Prinzipien herabzuwürdigen. Die Veröffentlichungen seien voller “antisemitischer Verschwörungserzählungen” über eine “vermeintlich von Juden gesteuerte globale Finanzelite”.

Elsässer und sein Magazin gingen juristisch gegen das Verbot vor, das mittels Vereinsrecht verhängt wurde. Im August 2024 setzte das BVerwG den Vollzug des Verbots zeitweise aus, da die Erfolgsaussichten der Klage als “offen” eingestuft wurden, und betonte die Priorität der Pressefreiheit bis zum Prozessbeginn.

In einer vorab erfolgten Berichterstattung wurde Compact als “Showdown in Leipzig” beschrieben. Auf Widerstand stieß vor allem die Tatsache, dass das Magazin nach Aufhebung des Verbots wieder erscheinen durfte und das Ministerium beschlagnahmte Technik und Büromöbel zurückgeben musste.

Die Hauptverhandlung konzentriert sich nun darauf, ob das Zeitschriftenverbot nach Vereinsrecht zulässig ist und ob es mildere Maßnahmen geben könnte, die den Grundsätzen einer wehrhaften Demokratie und der Pressefreiheit gerechter werden.

Unmittelbar vor dem Prozessbeginn äußerte sich Elsässer, der mit seiner Ehefrau anwesend war, optimistisch vor dem Gerichtsgebäude und bezeichnete den Tag als “Glückstag”, aufgrund ihres Hochzeitstages und der Überzeugung, dass in einer Demokratie ein Magazin wie Compact nicht verboten werden könne. Elsässer betonte die rechtliche Unbedenklichkeit seines Magazins hinsichtlich Rassismus, Antisemitismus oder Aufrufen zur Gewalt und sprach die Hoffnung aus, dass das Gericht nach objektiver Prüfung zu einer fairen Entscheidung kommen werde.

Drei Verhandlungstage sind vorgesehen, und eine Entscheidung wird noch im Juni erwartet.

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